EU-Behörden: Geimpfte von Test- und Quarantänepflichten ausnehmen

Köln/Stockholm – Reisende mit vollständigem Impfschutz gegen COVID-19 oder überstandener Coronainfektion sollten nach Angaben führender EU-Behörden von Test- und Quarantänepflichten ausgenommen werden.
Eine Ausnahme von dieser Empfehlung gelte für Menschen aus Gebieten mit besonders hohem Coronarisiko oder grassierenden Coronavirusvarianten, teilten die EU-Luftsicherheitsbehörde EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC heute in ihren aktualisierten Flugreiserichtlinien mit.
Für Reisen aus diesen Gebieten könne die Anforderung eines negativen Coronatests in Erwägung gezogen werden. Mit den Richtlinien liefern die in Köln und Stockholm ansässigen Behörden risikobasierte Empfehlungen für den Flugverkehr in der EU.
In der neuen Version wird auch darauf hingewiesen, dass weiterhin auf medizinische Masken, Hygienemaßnahmen und Abstandhalten gesetzt werden sollte. Die Empfehlungen sind für die zuständigen Behörden und Fluggesellschaften nicht bindend, sollen aber als Wegweiser dienen.
„Wir haben einen bedeutenden Meilenstein in der Pandemie erreicht: eine echte Veränderung beim Ansatz, dass Reisende wieder fliegen können, ohne sich allzu sehr Sorgen zu machen, dass die Regeln kurzfristig geändert werden könnten“, erklärte EASA-Exekutivdirektor Patrick Ky. Auf diesen Moment habe die Luftfahrtbranche ebenso lange gewartet, wie es die Fluggäste getan hätten.
ECDC-Direktorin Andrea Ammon warnte jedoch: „Wenn die Maßnahmen zu früh auch für Nichtgeimpfte gelockert werden, dann könnten wir wieder einen schnellen Anstieg der Fälle sehen.“ Man müsse weiter vorsichtig bleiben, bis ein ausreichender Anteil der Bevölkerung ihren Coronaimpfstoff erhalten habe.
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