Ausland

EU-Behörden: Geimpfte von Test- und Quarantänepflichten ausnehmen

  • Donnerstag, 17. Juni 2021
/Blue Planet Studio, stock.adobe.com
/Blue Planet Studio, stock.adobe.com

Köln/Stockholm – Reisende mit vollständigem Impfschutz gegen COVID-19 oder überstandener Corona­infektion sollten nach Angaben führender EU-Behörden von Test- und Quarantänepflichten ausgenomm­en werden.

Eine Ausnahme von dieser Empfehlung gelte für Menschen aus Gebieten mit besonders hohem Corona­risiko oder grassierenden Coronavirusvarianten, teilten die EU-Luftsicherheitsbehörde EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC heute in ihren aktualisierten Flugreiserichtlinien mit.

Für Reisen aus diesen Gebieten könne die Anforderung eines negativen Coronatests in Erwägung gezo­gen werden. Mit den Richtlinien liefern die in Köln und Stockholm ansässigen Behörden risikobasierte Empfehlungen für den Flugverkehr in der EU.

In der neuen Version wird auch darauf hingewiesen, dass weiterhin auf medizinische Masken, Hygiene­maßnahmen und Abstandhalten gesetzt werden sollte. Die Empfehlungen sind für die zuständigen Be­hör­den und Fluggesellschaften nicht bindend, sollen aber als Wegweiser dienen.

„Wir haben einen bedeutenden Meilenstein in der Pandemie erreicht: eine echte Veränderung beim An­satz, dass Reisende wieder fliegen können, ohne sich allzu sehr Sorgen zu machen, dass die Regeln kurz­fristig geändert werden könnten“, erklärte EASA-Exekutivdirektor Patrick Ky. Auf diesen Moment habe die Luftfahrtbranche ebenso lange gewartet, wie es die Fluggäste getan hätten.

ECDC-Direktorin Andrea Ammon warnte jedoch: „Wenn die Maßnahmen zu früh auch für Nichtgeimpfte gelockert werden, dann könnten wir wieder einen schnellen Anstieg der Fälle sehen.“ Man müsse weiter vorsichtig bleiben, bis ein ausreichender Anteil der Bevölkerung ihren Coronaimpfstoff erhalten habe.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung