Gematik legt erstes Fachkonzept für digitalen Medikationsprozess vor

Berlin – Mit der Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf die Version 3.1.2 soll der sogenannte digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) umgesetzt werden. Von der Gematik wurde jüngst das entsprechende Fachkonzept vorveröffentlicht, das nun in die Kommentierungsphase geht.
Ursprünglich sollte der dgMP als Weiterentwicklung der bereits in die ePA integrierten elektronischen Medikationsliste (eML) ab Mitte diesen Jahres verfügbar sein.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte allerdings Anfang des Jahres mitgeteilt, dass dies nun erst im März 2026 der Fall sein soll. Zunächst gelte es, „mehr Zeit und Ressourcen für die Einführung und Stabilisierung der ePA in diesem Jahr“ einzuplanen, hieß es in einem Schreiben an die Gesellschafter der Gematik.
Im Fachkonzept der Gematik wird betont, dass die elektronische Medikationsliste noch kein vollständiges Abbild der Arzneimitteltherapie des Versicherten – welches von Ärztinnen und Ärzten seit längerem eingefordert wird – darstellt.
Mit dem ePA-Release 3.1.2 wolle man deshalb unter anderem einen Schritt in Richtung Vollständigkeit der Medikationsliste gehen: Es soll ermöglicht werden, dass Arzneimittel ohne vorliegendes E-Rezept in der ePA nachgetragen werden können.
Die Priorität liege dabei auf einer Arzneimitteltherapie, welche nicht unter direkter Aufsicht von Ärzten und Apothekern erfolgt, sondern selbstständig durch den Versicherten oder ihre Pflegenden umgesetzt wird. Ein Nachtrag von Arzneimitteln soll nur durch Ärzte und Apotheker vorgenommen werden – selbstständige Nachträge durch Versicherte sollen „bis auf Weiteres“ nicht möglich sein.
Die Möglichkeit zum Nachtrag soll in Primärsystemen stets so umgesetzt sein, dass im gleichen Arbeitsschritt auch die Informationen mitgegeben werden können, die erforderlich sind, um das Arzneimittel ebenfalls auf dem elektronischen Medikationsplan (eMP) abzubilden.
„Allgemein gilt, dass Ärzte und Apotheker im Rahmen des Nachtrags bestmöglich durch ihr Primärsystem unterstützt werden sollen. Hierzu sollen bereits digital erfasste Daten zum Arzneimittel für den Nachtrag verwendet werden können, sodass eine manuelle Erfassung dieser entfallen kann.“
Neben der optimierten eML stellt der noch umzusetzende elektronische Medikationsplan den zweiten Baustein des dgMP dar. Bei der Umsetzung will die Gematik die gesammelten Erfahrungen mit dem bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) nutzen. Der Medikationsplan in der ePA soll gegenüber der Medikationsliste zusätzliche Informationen enthalten, die die Arzneimittelanwendung erklären und unterstützen sollen.
Geplant ist, den Status einer Verordnung (geplant, aktiv, pausiert, beendet), Angaben zur Indikation und Dosierung, Anwendungshinweise sowie Kommentarfunktionen für Versicherte und Mitbehandelnde abzubilden.
Da der eMP in der ePA zentral verfügbar ist, sei eine kollaborative Pflege möglich, wird im Konzept betont. Zielbild der Gematik ist eine Integration der Medikationsplanung in bestehende Prozesse – insbesondere in das Verordnungs- und Abgabewesen.
„Ein erheblicher Anteil der Pflege eines eMP sollte sich daher nebenläufig während des Verordnungs- und Abgabeprozesses abspielen oder hieraus ergeben.“ Unter anderem sollen die Primärsystemhersteller Inhalte von Medikationsplan und Medikationsliste so in den lokalen Verordnungsprozess integrieren, dass eine Verordnung stets unter Berücksichtigung dieser Instrumente stattfindet.
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