Politik

Gemeinsamer Bundesausschuss arbeitet großteils fristgemäß

  • Dienstag, 16. April 2024

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im vergangenen Jahr fast alle Beratungsverfahren frist­gerecht abgeschlossen. Dem aktuellen Fristenbericht zufolge bearbeitete der G-BA fast 96 Prozent der 623 Ver­fahren im vorgegebenen Zeitraum.

„Erneut hat der G-BA das vergangene Arbeitsjahr mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen, da fast 96 Pro­zent der Beratungen ohne Verzögerungen bearbeitet werden konnten“, erklärte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

Der nun vorgelegte Fristenbericht offenbare dahingehend keine Geheimnisse, die Verfahrensschritte seien für die Öffentlichkeit ohnehin transparent. Mit der Berichterstattung könne man aber „dem leider vielfach vorhandenen Gefühl, dass die Selbstverwaltung zu langsam arbeitet“, belastbare Zahlen entgegensetzen.

Hecken betonte, der G-BA setze in seinen Beratungen verantwortungsbewusst und verlässlich darauf, dass neue medizinische Leistungen möglichst mit wissenschaftlichen Nachweisen abgesichert und nicht aufgrund von tages- oder wahlpolitisch opportunen Zielen erstattet würden. Ein solches evidenzbasiertes Vorgehen brauche seine Zeit, betonte er.

Laut dem Fristenbericht des G-BA wurden 2023 623 Verfahren bearbeitet – diese setzen sich aus 296 laufenden Verfahren und 327 abgeschlossenen Verfahren zusammen. 598 Verfahren (knapp 96 Prozent) konnten demnach fristgerecht bearbeitet werden.

Sechs Verfahren (0,96 Prozent) aller im G-BA beratenen Verfahren konnten nicht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist abgeschlossen werden und elf Verfahren (1,77 Prozent) dauern mehr als drei Jahre an.

Weiterhin konnten acht Verfahren (1,28 Prozent), deren Frist bereits überschritten war, im Berichtsjahr 2023 abgeschlossen werden. Zusätzlich zu diesen Verfahren hat der G-BA außerdem 253 abgeschlossene Beratungs­gespräche mit pharmazeutischen Herstellern im Vorfeld der Frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln geführt.

Das von den 17 laufenden Beratungsverfahren mit überschrittener Frist 14 Verfahren den Aufgabenbereich Qualitätssicherung betreffen, sei kein Zufall, so der unparteiische Vorsitzende des G-BA.

Maßnahmen, die die Patientensicherheit bundesweit verbesserten, die wertvollen Personalressourcen richtig einsetzten und eine höhere Transparenz zur Qualität des Leistungsgeschehens erzeugen sollten, gestalteten sich in der Entwicklung „höchst anspruchsvoll“. Vielfach leiste man gemeinsam mit dem Institut für Qualitätssiche­rung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) Pionierarbeit.

Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber sieht für die Dauer von Beratungsverfahren im G-BA teilweise Fristen vor – beispielsweise für die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel sechs Monate und für die Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die ambulante Versorgung zwei Jahre.

aha

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