Gesetzesgrundlage für Coronamaßnahmen soll präziser werden

Berlin – Der Bundestag hat heute über eine präzisere gesetzliche Grundlage für die weitreichenden Coronabeschränkungen beraten. SPD und Union zielen auf eine Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), um vor allem Grundrechtseinschränkungen besser abzusichern. Schon Mitte November könnte eine entsprechende Entscheidung fallen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warb im Bundestag für die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes. „Wir sind dem Virus nicht machtlos ausgeliefert“, sagte er. Die Überarbeitung des Gesetzes solle eine „rechtliche Klarstellung“ sicherstellen, damit die von den Ländern verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie künftig besser vor den Gerichten Bestand haben.
Auch Rufe nach einer stärkeren Beteiligung des Bundestags und der Länderparlamente an den Beschlüssen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie hatten zuletzt zugenommen.
Nach einem Entwurf der Koalitionsfraktionen soll im Gesetz ein neuer Paragraf eingefügt werden, der besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus regelt. Welche Schritte nötig sein könnten, wird dann einzeln aufgelistet – etwa Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote oder Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Spahn verwies darauf, dass man die Kurve der Infektionszahlen abflachen müsse. Nur so sei eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Die einschneidenden Maßnahmen seien eine „bittere Medizin“, welche aber wirke.
Zudem zeigten die zahlreichen offen geführten Debatten, dass Bundestag, Bundesrat und Länderparlamente durchaus an der Meinungsbildung teilhaben. Auch könne der Bundestag jederzeit die pandemische Lage – Grundlage aller entsprechenden Verordnungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) – widerrufen.
In Richtung der AfD-Fraktion appellierte Spahn, aus der Coronapandemie kein „politisches Geschäft“ zu machen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg sprach im Zusammenhang mit den Anticoronamaßnahmen von „unverhältnismäßigen“ politischen Einschnitten welche „Widerstand“ und „seelische Schäden“ hervorrufen könnten. In Zwischenfragen stellten Vertreter der AfD-Fraktion zudem erneut die vom Coronavirus ausgehende Gefahr infrage.
Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, widersprach diesen „kruden Thesen“. Die aktuellen Infektionszahlen veranschaulichten den dringenden Handlungsbedarf. Auch wenn man um einzelne Maßnahmen durchaus konstruktiv streiten könne, müsse es darum gehen, die Kontaktzahlen zu senken. Wie man dies erreiche stelle immer eine Abwägungsentscheidung dar. Richtig und wichtig sei es, die Parlamentsbeteiligung – auch auf Landesebene – zu konkretisieren.
Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner kritisierte, der vorgelegte Gesetzentwurf schaffe keine Rechtssicherheit. Er sprach sich für eine Befristung der pandemischen Lage sowie weitgehende Erlassvorbehalte und Unterrichtspflichten für das BMG aus. Auch Abgeordnete der Linken und der Grünen forderten eine stärkere Beteilung des Bundestages – erkannten aber die Notwendigkeit eindämmender Coronamaßnahmen ausdrücklich an.
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