Politik

Gesundes-Herz-Gesetz und Apothekenreform nicht im Kabinett

  • Donnerstag, 22. August 2024
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) besprechen sich in der ersten Sitzung des Bundeskabinetts nach der Sommerpause. /picture alliance, Kay Nietfeld
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) besprechen sich in der ersten Sitzung des Bundeskabinetts nach der Sommerpause. /picture alliance, Kay Nietfeld

​Berlin – Das Bundeskabinett ist gestern erstmals nach der Sommerpause wieder zusammengekommen. Auf der Agenda stehen sollten eigentlich das Gesunde-Herz-Gesetz und die Apothekenreform. Doch beides war gestern kein Thema im Kabinett.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bestätigt das auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes. Zur Begrün­dung hieß es, die regierungsinternen Beratungen dauerten noch an. Wie ein Sprecher sagte, sei es das Ziel, die Gesetzentwürfe „so schnell wie möglich ins Kabinett zu bringen“. „Wir streben eine Kabinettsbefassung in der kommenden Woche an“, erklärte er.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Apothekengesetz von der Tagesordnung wieder abgesetzt worden ist. Ganz ursprünglich war geplant, es bereits Mitte Juli vom Kabinett absegnen zu lassen. Dazu kam es dann allerdings nicht – es fehlte offenbar die sogenannte Rechtsförmigkeitsprüfung aus dem Bundesjustizministerium (BMJ).

Das Gesunde-Herz-Gesetz steht hingegen von vielen Seiten in der Kritik. Dazu dürften die Debatten auch innerhalb der Ampelregierung noch nicht abgeschlossen sein.

Verabschiedet hat das Kabinett gestern hingegen eine Stellungnahme der Bundesregierung zu einem Gesetz­entwurf des Bundesrates zum Thema Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung. Im Kern lässt die Bundesregierung verlautbaren, dass sie sich inhaltlich dazu nicht positionieren will.

Die Bundesregierung nehme „mit Blick auf eine sich abzeichnende Debatte und einen sich daran anschließen­den Meinungsbildungsprozess im Deutschen Bundestag zu dem Gesetzentwurf inhaltlich nicht Stellung, da es sich bei der Frage, ob eine Widerspruchslösung eingeführt werden soll, um eine ethische Frage handelt, die als Gewissensentscheidung von den einzelnen Abgeordneten und somit aus der Mitte des Deutschen Bundestages zu beantworten ist“, heißt es in der Stellungnahme.

may

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