Politik

Gesundheitsausschuss billigt Entbudgetierungs­pläne

  • Mittwoch, 29. Januar 2025
/Maybaum
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Berlin – Die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung hat eine weitere Hürde genommen. Die abgespeckte Fassung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wurde heute im Gesundheits­ausschuss des Bundes­tags beschlossen.

Dafür gestimmt hatten SPD, Grüne und FDP. Linke und BSW stimmten gegen den Entwurf, die Fraktionen von Union und AfD enthielten sich. Der Entwurf soll morgen zu nächtlicher Stunde – bisher ist 23.25 Uhr angedacht – in letzter Beratung im Plenum beschlossen werden.

Der Entwurf mit ergänzten und teilweise gestrichenen Regelungen enthält im Kern den Wegfall der Honorar­budgets für Hausärzte. Der Ausschuss stimmte darüber hinaus mehrheitlich einem aktualisierten Änderungs­antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP mit weiteren Regelungen zu.

Vorgesehen ist darin eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten. Unabhän­gig von der Zahl und Art der Arztkontakte soll in einem Zeitraum von vier aufeinander folgenden Kalenderquar­talen nur noch eine Abrechnung erforderlich sein.

Mit einer Vorhaltepauschale sollen spezielle Aufgaben der zur hausärztlichen Grundversorgung not­wendigen Strukturen vergütet werden. Diese Regelung zielt unter anderem auf Hausbesuche und Besuche in Pflege­heimen, bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Praxis sowie die Nutzung der Telematikinfrastruktur.

Ein weiterer Aspekt betrifft den Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige Kontrazeptiva in Fällen, in denen ein Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung besteht. Geplant ist, die Alters­beschränkung aufzuheben. Bisher galt die Regelung nur für Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr.

Auch die Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Hilfsmitteln soll verbessert werden. Demnach wird die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen in Behandlung befindet und das Hilfsmittel von Ärzten empfohlen wird.

EB/hib

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