Politik

Gesundheitsausschuss thematisiert Lipödem-Behandlung

  • Mittwoch, 21. Juni 2023
/dpa
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Berlin – Der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich heute mit der Behandlung von Lipödemen, einer krankhaften Fettverteilungsstörung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass man mit den Ergebnissen der eigens in Auftrag gegebenen Studie bis Mitte 2025 einen Beschluss für alle drei Erkrankungsstadien fassen könne.

Grundlage der öffentlichen Anhörung waren Anträge von CDU/CSU (20/7193) sowie der Linken (20/6713), in denen gefordert wird, die Liposuktion bereits vor Ende der laufenden Erprobungsstudie des G-BA auch Betroffenen mit Lipödem in den Stadien I und II zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu ermöglichen. Die derzeitigen Regelungen sehen vor, dass die Liposuktionsbehandlung befristet von den Krankenkassen für Patientinnen mit Lipödem in Stadium III erstattet wird.

Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA, betonte im Rahmen der Anhörung, man brauche die Ergebnisse der klinische Studie (Erprobungsstudie LIPLEG), um den Nutzen der Liposuktion bei Lipödem für alle Erkrankungsstadien bewerten zu können.

Der G-BA betont in seiner Stellungnahme, nach wie vor würden keine ausreichenden Daten zu Nutzen und Schaden der invasiven operativen Methode der Liposuktion sowie zur konservativen Therapie des Lipödems existieren.

Mit Blick auf die Bewertung der Liposuktion bei Lipödem liege auch kein Systemversagen vor, da die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierfür geltenden Voraussetzungen „ganz offensichtlich“ nicht erfüllt sind. Es fehle nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse vor allem unverändert an Daten, die die in den Anträgen geforderte Empfehlung der Liposuktion zur Behandlung des Lipödems rechtfertigen würden. Gerade deshalb komme es entscheidend auf die Ergebnisse der vom G-BA angestoßenen Erprobung an.

Von einem „Systemversagen“ hatte in der Anhörung Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe), gesprochen. Ein Nutzennachweis für die Liposuktion sei aus Sicht der Patientenorganisationen gegeben – entsprechend müsse das Leistungsrecht angepasst werden.

Laut einer aktuellen G-BA-Literatursuche liegen allerdings weiterhin keine abgeschlossenen kontrollierten Studien zur Liposuktion vor. Neben der LIPLEG-Studie wurde demnach in Studienregistern nur eine geplante norwegische Studie zur Liposuktion beim Lipödem identifiziert. Geplant sei dort eine randomisierte kontrollierte Studie (RCT) mit 220 Patientinnen, der Abschluss der Studie sei für Dezember 2027 vorgesehen.

aha

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