Gesundheitsministerin Stolz: Antragsverfahren zu Leistungsgruppen der Kliniken erfolgreich abgeschlossen

Wiesbaden – Alle Kliniken in Hessen haben ihre Anträge auf Leistungsgruppen fristgerecht eingereicht. Dies betonte heute die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU). Das zeige, dass Hessen mit Blick auf die Krankenhausreform „gut vorbereitet ist“.
„Wir haben das Verfahren zur Antragstellung der Leistungsgruppen für die hessischen Krankenhäuser gestartet, weil wir nicht länger auf den Bund warten konnten. Auf Hessen ist Verlass, das Antragsverfahren ist erfolgreich abgeschlossen und wir haben viel positives Feedback bekommen“, so Stolz. Das zeige, dass sich der konstruktive Dialog bewährt hat.
Stolz betonte in diesem Zusammenhang, dass auf den Versorgungskonferenzen Anfang des Jahres die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen der Reform, ihr zeitlicher Rahmen sowie die durch den Bund gesetzlich vorgegebenen Mindestkriterien für die Zuteilung der Leistungsgruppen erörtert wurden. Zudem seien mit allen hessischen Krankenhäusern in diesem Jahr bereits zwei Gesprächsrunden geführt worden, um allen die Gelegenheit zu bieten, ihre Planungen zu konkretisieren.
Insgesamt seien 125 Anträge von den Krankenhäusern eingereicht worden. Mit diesem Schritt gehe Hessen bei der Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes voran. Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) habe gestern den Medizinischen Dienst (MD) Hessen beauftragt, die Prüfungen der Anträge vorzunehmen. Die Aufgabe sei nun, zu überprüfen, ob die Krankenhäuser die landes- und bundesrechtlichen Kriterien für die beantragten Leistungsgruppen erfüllen. Die Prüfungen müssen bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
„Wir haben die entsprechenden Vorkehrungen getroffen, um aufwandsarme Prüfungen vorzunehmen. Die Terminierungen mit den Kliniken sind angelaufen und unser Team wird in Kürze mit den Vor-Ort-Prüfungen starten. Wir haben uns entschieden, ausschließlich vor Ort zu prüfen, um Fragen schnell und effizient im direkten Kontakt zu klären. Das kommt auch bei den Kliniken sehr gut an“, erklärte Steffen Euler, der als stellvertretender Vorstandsvorsitzender des MD Hessen für den Geschäftsbereich Krankenhaus zuständig ist.
Ministerin Stolz appellierte nochmals an den Bund, die Umsetzung der Krankenhausreform zügig voranzutreiben und die Änderungen, die von der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) jüngst eingefordert wurden, im neuen Gesetzentwurf zu berücksichtigen.
„Die Länder brauchen dringend eine Planungs- und Rechtssicherheit seitens des Bundes. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausreform muss nunmehr zügig und entsprechend des Koalitionsvertrages auf den Weg gebracht werden – im Interesse der Krankenhäuser, der Beschäftigten und vor allem der Patientinnen und Patienten.“ Änderungen, die durch das neue Bundesgesetz entstehen, würden selbstverständlich im weiteren Prüfprozess berücksichtigt.
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