Gesundheitsministerin von der Decken: Wichtige Voraussetzungen für Krankenhausreform stehen aus

Kiel – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stehe in der Pflicht, die für die Umsetzung der Krankenhausreform notwendigen Verordnungen praxistauglich zu erarbeiten. Dies betonte die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU).
Zudem müsse der Bund das erforderliche Softwarewerkzeug zur Zuweisung der zukünftigen Leistungsgruppen für das neue Abrechnungssystem zur Verfügung stellen, so die Ministerin im Nachgang eines Austausches im Rahmen einer erweiterten Vorstandssitzung der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH).
„Welche Folgen es hat, dass der Bundesgesundheitsminister immer eine Auswirkungsanalyse zugesagt, aber nicht erstellt hat, zeigt sich jetzt. Kliniken, Bürgerinnen und Bürger und Politik brauchen Klarheit über die tatsächlichen Folgen der Reform.“ In Schleswig-Holstein werde man die beteiligten Akteure im Land – insbesondere Krankenhausgesellschaft, Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen, Rettungsdienst, Kommunen und Patientenvertretungen – bei der Umsetzung einbinden.
Unabhängig davon kündigte von der Decken an, sich auf Bundesebene parallel weiterhin für notwendige Korrekturen an der Reform einsetzen zu wollen. Korrekturen seien jedoch realistischerweise erst mit einer zukünftigen Bundesregierung zu erwarten.
„Die Kliniken in Schleswig-Holstein sind gewillt, konstruktiv eine notwendige Reform mitzugestalten. Rückmeldungen der Kliniken im Land verdeutlichen jedoch, dass die wirtschaftliche Notlage der Kliniken mit der jetzigen Reform bestehen bleibt und damit die Sicherstellung der Versorgung gefährdet wird“, warnte Patrick Reimund, Geschäftsführer der KGSH.
Selbst nach Einschätzung des Bundes würden mehrere Jahre vergehen, bis eine Reform tatsächlich Wirkung entfaltet, so Reimund. Es fehle aber weiterhin eine Übergangsfinanzierung des Bundes.
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