Politik

Gesundheitswesen: Streeck regt Systemwandel an

  • Freitag, 14. Juli 2023
Der Virologe Hendrik Streeck./picture alliance, Fabian Sommer
Der Virologe Hendrik Streeck./picture alliance, Fabian Sommer

Berlin – Der Bonner Virologe Hendrik Streeck hat einen grundlegenden Umbau des Gesundheitswesens vorgeschlagen.

„Im Gesundheitssystem werden Diagnosen und medizinische Leistungen belohnt, jedoch nicht erfolg­rei­che Behandlungen oder die Verbesserung des Patientenwohls“, schreibt der in der Coronazeit bekannt ge­wordene Medizinprofessor in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Aber nicht einzelne Schritte des Behandlungsprozesses sollten vergütet werden, sondern das Ergebnis.

„Mit Verträgen zwischen Hausärzten, medizinischen Versorgungszentren und Krankenkassen kann ein kopf­pauschales Zahlungssystem etabliert werden, das die gesamte Versorgung abdeckt“, erklärte er. „Das ver­bes­sert Effizienz, Qualität und Patientenzufriedenheit – weil alle Beteiligten ein Interesse daran haben, dass der Patient schnell gesund wird.“

Ärzte sollten mehr zusammenarbeiten. „Wiederholte aufwendige Untersuchungen in der langen Kette von Ärzten (Hausarzt, Facharzt, Klinik) kosten Zeit, Geld und Ressourcen, ohne dem Behandlungsziel zu dienen“, erläuterte Streeck. Dafür brauche es weit mehr als eine funktionierende digitale Patientenakte (ePA).

„Die verschiedenen Player im Gesundheitssystem müssen verzahnt arbeiten – neben dem Zugriff auf gemein­same Daten können dabei auch gemeinsame Erfolgs- oder Behandlungsprämien helfen, die ausgezahlt wer­den, wenn ein Patient nach bestimmten Kriterien effektiv behandelt wurde.“

Bund und Länder hatten sich am vergangenen Montag nach wochenlangem Streit auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform verständigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will nun über den Sommer einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Die Pläne sehen vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.

dpa

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