Gesundheitswesen: Verordnung zu Interoperabilität in Kraft

Berlin – Zur Verbesserung der Interoperabilität (IOP) im Gesundheitswesen ist heute eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft getreten. Die „Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung“ (GIGV) sieht unter anderem eine Koordinierungsstelle vor, die bei der Gematik angesiedelt wird.
Ihre Aufgabe wird es sein, technische Standards, Profile und Leitfäden zu prüfen und gegebenenfalls verbindlich für den Austausch von Gesundheitsdaten in Deutschland zu machen. Bestehende europäische oder internationale Standards sollen dabei gegenüber neu zu entwickelnden Standards vorrangig behandelt werden.
Bis zum 30. November 2021 soll die Koordinierungsstelle zudem ein Expertengremium einsetzen, das sie in ihren Aufgaben unterstützt. Dessen Mitglieder werden zunächst für 18 Monate von der Gematik im Einvernehmen mit dem BMG ernannt.
Das Expertengremium soll interdisziplinär sein und sich dementsprechend aus je einem Mitglied eines IOP-Expertenkreises zusammensetzen, der unter anderem folgende Gruppen beinhaltet: Gematik, Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, Verbände der Gesundheits-IT, Bundesländer, Patientenorganisationen und weitere Fachgesellschaften.
Das bestehende Interoperabilitätsverzeichnis VESTA soll außerdem von einer neuen Wissensplattform abgelöst werden. Neben Informationen zur Zusammensetzung und Arbeit des Expertengremiums soll dort umfassend über Standards und Empfehlungen informiert werden. Als Betreiber der Wissensplattform sieht die Verordnung weiterhin die Gematik vor.
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