Gewalt gegen Angehörige der Gesundheitsberufe: Gesetzentwurf soll im Herbst vorgelegt werden

Berlin – Das Bundesjustizministerium (BMJV) prüft derzeit die Möglichkeiten, wie die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarte Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes für Einsatz- und Rettungskräfte, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe am besten umgesetzt werden kann.
Ein entsprechender Gesetzentwurf soll voraussichtlich im Herbst vorgelegt werden, teilte ein BMJV-Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt mit. „Es handelt sich dabei um eines unserer prioritären Vorhaben“, erklärte der Ministeriumssprecher. Kürzlich hatte bereits die Frankfurter Allgemeine Zeitung über den Zeitplan berichtet.
Nach Angaben aus dem Ministerium wird auch geprüft, „inwieweit auf dem in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlichten, aber nicht vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten aufgebaut werden kann und über diesen hinauszugehen ist“.
Der Gesetzentwurf war im Herbst 2024 im Bundestag in erster Lesung beraten worden. Durch das vorzeitige Aus der Ampelkoalition kam es nicht mehr zu weiteren Schritten. Ärztinnen und Ärzte waren in dem Entwurf als Berufsgruppe genannt, deren Tätigkeit dem Gemeinwohl dient.
Weitere Details zu den Plänen und zum zeitlichen Rahmen wurden nicht genannt. Das BMJV nehme die Vorfälle von Gewalt gegen medizinisches Personal sehr ernst, erklärte der Sprecher. Diese seien nicht hinnehmbar und müssten konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Der Gesetzgeber habe in jüngerer Zeit bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, die zum besseren Schutz von Rettungskräften sowie Ärzten beitrügen.
Nach erneuten Klagen über Übergriffe auf medizinisches Personal hatte sich kürzlich auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für härtere Strafen ausgesprochen. „Diejenigen anzugreifen, die anderen helfen, ist absolut inakzeptabel. Hier muss der Rechtsstaat entschlossen durchgreifen“, sagte sie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte dazu erklärt, dass eine Strafverschärfung vor allem ein Signal an die Betroffenen sei, dass sie und ihre Arbeit ernst genommen würden. Es sei aber nur einer der Bausteine, um das gesamtgesellschaftliche Problem zunehmender Verrohung, Respektlosigkeit und gesunkener Hemmschwellen zu lösen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich immer wieder dafür eingesetzt, dass die Niedergelassenen direkt im Gesetzestext erwähnt werden. Das war vom damaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aber nicht aufgegriffen worden.
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