Warken für härtere Strafen bei Übergriffen auf Ärzte

Berlin – Nach erneuten Klagen über Übergriffe auf medizinisches Personal hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sich für härtere Strafen ausgesprochen. „Diejenigen anzugreifen, die anderen helfen, ist absolut inakzeptabel. Hier muss der Rechtsstaat entschlossen durchgreifen“, sagte sie jetzt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Warken betonte, „härtere Strafen würden klarmachen, dass die Gesellschaft jedwede Gewalt und Aggression gegen Ärzte, Rettungskräfte und Pflegepersonal entschieden ablehnt“. Das Personal in Arztpraxen, Notaufnahmen und Rettungswagen brauche Schutz.
Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verlangen seit Jahren immer wieder einen besseren Schutz der Mitarbeiter im Gesundheitswesen. „Das Problem von Gewalt und Aggression ist leider alltäglich“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen. „Das ist inakzeptabel und muss spürbar geahndet werden.“
Gassen forderte, das Strafrecht so zu verschärfen, dass alle, die dem Gemeinwohl dienten, gleichermaßen geschützt werden. „Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und ihre Teams der Medizinischen Fachangestellten sollten explizit Erwähnung im Gesetz finden.“
BÄK-Präsident Klaus Reinhardt sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), die Ärztekammern würden Ärztinnen und Ärzte mit Fortbildungsveranstaltungen und gezielten Deeskalationstrainings unterstützen. Einige Kammern hätten darüber hinaus spezielle Anlaufstellen eingerichtet, bei denen Betroffene aus dem jeweiligen Kammerbereich Übergriffe melden könnten.
Er erneuerte seine Forderung nach einem bundesweiten und unbürokratisches Meldesystem, in dem Vorfälle dokumentiert werden. „Nur so lässt sich das tatsächliche Ausmaß der Gewalt sichtbar machen und wirksam bekämpfen.“ Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, erklärte, „der Staat muss das Signal aussenden, dass Gewalt absolut inakzeptabel ist und keinerlei Toleranz erfährt“.
Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, verwies darauf, dass die SPD-Bundestagsfraktion in der vergangenen Legislatur einen Gesetzentwurf zur Strafverschärfung vorgelegt habe, der aufgrund des vorzeitigen Regierungswechsels nicht mehr hätte verabschiedet werden können.
„Dass Ministerin Warken das Thema nun wieder aufgreift, ist richtig – denn der Handlungsbedarf ist unstrittig. Die Gleichstellung von medizinischem Personal mit Feuerwehr, Sanitätern und anderen Einsatzkräften im Strafrecht ist längst überfällig“, sagte Pantazis.
Die Diskussion um härtere Strafen war zuletzt im vergangenen Jahr geführt worden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte die Strafzumessungskriterien für bestimmte Fälle verschärft. Niedergelassene Ärzte sind im Gesetz aber nicht ausdrücklich genannt – und von den Kriterien auch nicht umfasst.
Damals hatten Buschmann und KBV-Chef Gassen Gespräche geführt. Der Minister hatte bei dem Treffen mit Gassen keine Änderungen am Reformvorhaben zugesagt. Stattdessen war eine Umfrage vereinbart worden, die die Grundlage für Beratungen des Bundesjustizministers mit den Länderkollegen bilden sollte. Ziel sei ein einheitliches Vorgehen, um Praxen wirkungsvoll zu schützen, hieß es nach dem Treffen.
Die KBV hatte zuvor moniert, dass die geplante Gesetzesänderung nur einen besseren Schutz für den ärztlichen Notdienst oder die Notaufnahme gewährleiste, nicht aber für Vertragsärzte und Psychotherapeuten und deren Praxisteams.
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