GKV-Finanzen: Krankenkassen verzeichnen Defizit im ersten Quartal

Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat im ersten Quartal des laufenden Jahres ein Defizit von 148 Millionen Euro verbucht. Einnahmen der 103 Krankenkassen in Höhe von rund 69,3 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 69,4 Milliarden Euro gegenüber. Das zeigen Daten aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Reserve der Krankenkassen beläuft sich demnach noch auf rund 16,6 Milliarden Euro.
„Die Pandemie hat auch im 1. Quartal 2021 die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich beeinflusst“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die vorliegenden Daten ließen aber noch keine valide Prognose für die weitere Finanzentwicklung der GKV zu.
Erst wenn die Daten des 1. Halbjahres vorlägen, wisse man, ob der von der Koalition beschlossene ergänzende Bundeszuschuss von sieben Milliarden Euro für 2022 angepasst werden müsse, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag stabil zu halten.
Die Finanzergebnisse des 1. Halbjahres sollen Mitte August vorliegen. Auf deren Basis wird der Bedarf an Bundesmitteln geprüft, um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Das von der Coronapandemie geprägte Jahr 2020 hatten die Krankenkassen mit einem Defizit von rund 2,65 Milliarden Euro abgeschlossen.
Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Die einzelnen Krankenkassenarten verbuchten unterdessen zwischen Januar und März 2021 unterschiedliche Finanzergebnisse, heißt es aus dem Ministerium. Ersatzkassen (+435 Millionen Euro), Innungskrankenkassen (+49 Millionen Euro) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (+14 Millionen Euro) erzielten Überschüsse. Allgemeine Ortskrankenkassen (-563 Millionen Euro), Betriebskrankenkassen (-63 Millionen Euro) und die Knappschaft (-20 Millionen Euro) erzielten hingegen Defizite.
Dabei ist laut Ministerium zu berücksichtigen, dass die einzelnen Krankenkassen im Jahr 2021 in unterschiedlichem Umfang Teile ihrer Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen mussten. Im 1. Quartal 2021 seien dem Gesundheitsfonds so insgesamt 1,99 Milliarden Euro zugeführt und als Zuweisungen an die Krankenkassen wieder ausgezahlt worden.
Entwicklungen bei den Ausgaben
Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2021 einen absoluten Ausgabenzuwachs von Leistungen und Verwaltungskosten von 2,3 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausgabenzuwächse dieses Quartals auf einen hohen Ausgabensockel des entsprechenden Vorjahresquartals aufsetzen. Deshalb sei zu erwarten, dass die Zuwachsraten im weiteren Jahresverlauf noch deutlich steigen werden, so das BMG. Insgesamt stiegen die Leistungsausgaben um 2,2 Prozent, die Verwaltungskosten um 5,3 Prozent.
Vor allem bei Krankenhausbehandlung (-1,7 Prozent) sowie bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (- 14,1 Prozent) sind die Ausgaben im Vergleich zum 1. Quartal 2020 rückläufig. Für die damit verbundenen Belegungsrückgänge haben die Krankenhäuser beziehungsweise Vorsorge- und Reha-Einrichtungen von Januar bis März insgesamt rund drei Milliarden Euro beziehungsweise 135 Millionen Euro Ausgleichszahlungen des Bundes erhalten.
Überproportionale Ausgabenzuwächse gab es den Zahlen zufolge bei ärztlicher Behandlung (+7,4 Prozent), zahnärztlicher Behandlung (+6,1 Prozent) und Zahnersatz (+9,9 Prozent), während die Arzneimittelausgaben nach einem zweistelligen Zuwachs von 11,5 Prozent im 1. Quartal 2020 um 0,8 Prozent stiegen.
Die Krankengeldausgaben erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,6 Prozent. „Besonders dynamisch haben sich hierunter die Aufwendungen für Kinderkrankengeld erhöht (+46 Prozent)“, so das Ministerium. Das ist vor allem auf die Erweiterung des Anspruchs für Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen, und die Verlängerung der möglichen Anspruchsdauer für die Finanzierung von Kinderkrankengeldtagen zurückzuführen.
Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, v.a. bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.
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