GKV-Spitzenverband sorgt sich weiter um steigende Krankenkassenbeiträge

Düsseldorf – Der GKV-Spitzenverband befürchtet weitere Beitragserhöhungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), wenn die Bundespolitik nicht gegensteuert.
„Sollte es weder zu kurz- noch zu langfristigen Maßnahmen kommen, wäre ein weiterer Beitragsanstieg zum Jahreswechsel die Folge“, prognostizierte der Sprecher des Verbands, Florian Lanz, in der Rheinischen Post. Ein Ende der Erhöhungen sei dann in den kommenden Jahren nicht in Sicht.
„Nach unserem Kenntnisstand haben sechs Kassen zum 1. Juli 2025 einen Antrag auf Anhebung des Zusatzbeitragssatzes bei der Aufsicht gestellt. Nach dem 1. Januar bis Mai dieses Jahres haben bereits acht Krankenkassen Zusatzbeitragssätze erhöht“, hieß es.
Lanz sprach sich erneut für ein Ausgabenmoratorium aus. „Um den Beitragsanstieg umgehend zu stoppen, brauchen wir für die gesetzliche Krankenversicherung noch vor der Sommerpause ein Vorschaltgesetz, in dem ein Ausgabenmoratorium für sämtliche Leistungsbereiche festgelegt werden muss.“ Durch klare gesetzliche Vorgaben müsse sichergestellt werden, dass die Krankenkassen künftig nicht mehr ausgeben müssten, als sie einnehmen.
„Dadurch würde keine einzige Leistung wegfallen, aber die künftigen Preis- und Honoraranstiege zum Beispiel für Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimittel würden sich an den Einnahmen orientieren“, so Lanz. Ein solches Ausgabenmoratorium könne aber nur eine Übergangslösung sein, bis durch Strukturreformen die Finanzen der GKV wieder im Gleichgewicht seien.
Eine Fehlsteuerung im Finanzausgleich der Krankenkassen hat darüber hinaus der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit beklagt. Das Gremium verabschiedete eine Resolution, die eine schnelle Abschaffung des Ausschlusses von Morbiditätsgruppen – den HMG-Ausschluss – einfordert.
Zur Unterscheidung von Schweregraden einer Krankheit und ihrer finanziellen Bewertung werden enger abgegrenzte Diagnosegruppen als hierarchisierte Morbiditätsgruppen (HMG) zusammengefasst. Durch den HMG-Ausschluss werden für alle Kassen im Jahresausgleich die Zuschläge für solche Morbiditätsgruppen gestrichen, die eine überdurchschnittliche Steigerung der Fallzahlen aufweisen. Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) eingeführt.
Der Verwaltungsrat sieht in der Regelung einen Widerspruch zum Solidaritätsprinzip und zur solidarischen Wettbewerbsordnung der GKV. „Krankenkassen, die überproportional viele aufwendig zu versorgende Erkrankte versichern, werden durch den HMG-Ausschluss finanziell benachteiligt“, erklären der Verwaltungsratsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Roman G. Weber, und der stellvertretende Vorsitzende Johannes Knollmeyer.
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