Grippesaison 2021/22: Ältere sollen Hochdosisimpfstoff erhalten

Berlin – Alle Menschen ab dem Alter von 65 Jahren sollen in der Grippesaison 2021/22 mit einem Hochdosisimpfstoff geimpft werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute mitgeteilt. Er hat damit die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen die saisonale Grippe in der Schutzimpfungsrichtlinie umgesetzt.
Wie der G-BA schreibt soll der Anspruch künftig bereits ab dem Alter von 60 Jahren gelten, sofern die Zulassung dafür vorliegen sollte. Das ist bisher nicht der Fall. Bis zu einer solchen erweiterten Zulassung werden 60- bis 64-Jährige weiterhin mit den konventionellen Influenzaimpfstoffen geimpft, um sie vor der Grippe zu schützen, erklärte der G-BA.
Mit der Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie schafft der G-BA die Basis für die rechtzeitige Planung der Impfstoffbeschaffung für die Grippesaison 2021/22.
Hochdosisimpfstoffe gegen Grippe haben erstmals 2020 eine arzneimittelrechtliche Zulassung für den Einsatz bei Personen ab dem Alter von 65 Jahren erhalten. Die STIKO hat eine erhöhte Wirksamkeit im Vergleich zu anderen Impfstofftypen festgestellt.
Da es sich bei der saisonalen Grippe um eine häufige und potenziell schwer verlaufende Erkrankung handelt, könne bereits mit einer leicht besseren Wirksamkeit eines Impfstoffs eine relevante Anzahl an Grippeerkrankungen und an schweren Verläufen zusätzlich verhindert werden, betonte der G-BA.
Die aktualisierte Impfempfehlung veröffentlichte die STIKO im Epidemiologischen Bulletin 1/2021. Antworten auf häufig gestellte Fragen stellt das Robert-Koch-Institut auf seinen Internetseiten allgemein zur Influenzaimpfung und auch speziell zum Hochdosisimpfstoff zur Verfügung.
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie schafft eine verlässliche Planungsgrundlage für die Grippesaison 2021/22. Er wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. April 2021 in Kraft.
Eine Impfung gegen die saisonale Grippe ist für Personen ab 60 Jahren, Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Trimenon, Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z. B. chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten), Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen, Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können sowie Personen mit einem erhöhten beruflichen Risiko Kassenleistung.
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