Politik

Gronauer Erklärung formuliert Sorgen ländlicher Regionen bei der Krankenhausreform

  • Montag, 15. Mai 2023
/picture alliance, Bernd Weißbrod
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Gronau – Ärzte des Kreises Borken im Münsterland haben zusammen mit Kommunalpolitikern Bedenken zur geplan­ten Krankenhausreform in Deutschland zusammengefasst. „Aufgrund der angestrebten Reduktion der Krankenhaus­bettenkapazitäten wird es zu einer Erhöhung der Anforderungen an den ambulanten Sektor kommen“, heißt es darin.

Das sogenannte Ärzteplenum der Stadt Gronau will daher mit seiner Erklärung über praktische Erfahrungen einer ländlichen Region berichten, in der bereits Kliniken geschlossen und daher Betten abgebaut wurden – und zwar in den Städten Ochtrup und Stadtlohn rund 300 Klinikbetten im Umkreis von 20 Kilometern.

Wiederholt komme es daher insbesondere in den Wintermonaten zu einer Überlastung der Notaufnahmen der ver­bliebenen Kliniken. „Dies führt schon jetzt zu unzumutbaren Wartezeiten für Notfallpatienten, zu erheblichen Be­lastungen des Personals, zu massiv verlängerten Fahrtzeiten bei Einweisungen in weiter entfernte Kliniken und eine Überlastung der Rettungsdienste“, heißt es in der Erklärung.

Die Praxen in der Region könnten dies nicht auffangen: „Im ambulanten, hausärztlichen Bereich besteht bereits seit langem eine unterdurchschnittliche Versorgung. Auch in der ambulanten, fachärztlichen Versorgung zeichnet sich seit einigen Jahren eine erhebliche Zunahme der Wartezeiten selbst für medizinisch vordringlich notwendige Un­tersuchungen ab“, so die Autoren der Erklärung.

Eine zeitnahe, fachgerechte Versorgung im ambulanten Sektor sei schon heute nur noch unter erschwerten Bedin­gun­gen möglich. „Der Abbau von Krankenhausbetten wird verstärkt zu einer Verlagerung notwendiger Behandlun­gen aus dem stationären in den ambulanten Sektor führen, in dem die notwendigen Ressourcen nicht vorhanden sind“, warnt das Ärzteplenum.

Die zusätzliche ambulante Erbringung medizinischer Leistungen könne nicht innerhalb der bisherigen, morbiditäts­bedingten Gesamtvergütung und des bestehenden Systems aus Budgetierung, Rationierung und bei der augenblick­lichen kassenärztlichen Bedarfsplanung erfolgen.

Schon jetzt lasse die Vergütung insbesondere im hausärztlichen Bereich kaum Investitionen in neue Infrastruktur, Digitalisierung, Modernisierung und zusätzliches Fachpersonal zu. „Der ambulante Sektor in seiner bisherigen Form wird die stationär wegfallenden Leistungen nicht aufnehmen können“, so das Ärzteplenum.

Es fordert daher, Vertreter des ambulanten Sektors in die Beratungen zu den Krankenhausreformen auf allen Ebenen einzubinden und die ambulanten Versorgungsstrukturen entsprechend der anstehenden Bettenreduktion auszubau­en und adäquat zu finanzieren.

hil

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