Krankenhausreform: Vorstellungen klaffen weit auseinander

Berlin – Bei der geplanten Krankenhausreform gehen die Vorstellungen der Bundesländer und des Bundes weiter auseinander. Vergangene Woche hatten sich die Amtschefs der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in einer Beschlussempfehlung geeint gegen die Vorgabe von Versorgungsstufen und für Abweichungsmöglichkeiten bei den Leistungsgruppen ausgesprochen.
Der Bund will hingegen nach wie vor an möglichst bundeseinheitlichen Regelungen festhalten und diese auch in einer ersten eigenen Auswirkungsanalyse der geplanten Krankenhausreform als Grundlage nehmen.
In einem Entwurf mit Erläuterungen zu einer solchen Folgeabschätzung der Krankenhausreform schreibt das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass die geplanten Leistungsgruppen Leveln zugeordnet werden sollen. „Die Vorgaben zu Leveln werden im weiteren Prozess beraten“, heißt es in dem Papier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Die Festlegung von Leistungsgruppen mit bundeseinheitlichen Mindeststrukturvoraussetzungen soll darüber hinaus durch eine Rechtsverordnung des BMG unter Einbeziehung der Länder erfolgen.
Die geplante Reform und auch die Analyse soll sich auf die Vorschläge der Regierungskommission Krankenhaus stützen. Diese sehen Leistungsgruppen sowie Versorgungsstufen vor. Mit der Einführung von Leistungsgruppen sollen Krankenhäuser nur die Fälle behandeln, für die sie eine entsprechende personelle und technische Ausstattung vorhalten können.
Die Krankenhäuser sollen zudem in drei Versorgungsstufen eingeteilt werden und daran geknüpft bestimmte Abteilungen betreiben und Leistungen erbringen dürfen. Zudem ist eine Vorhaltefinanzierung vorgesehen.
Der BMG-Entwurf diente als Grundlage für die gestrige länderoffene Klausur des Koordinierungskreises, der die Bund-Länder-Runde zur Erarbeitung einer Krankenhausreform vorbereiten soll. Darin heißt es außerdem, dass die Krankenhäuser in einer ersten Folgeabschätzung den Versorgungsstufen (Levels) zugeordnet werden sollen. Diese Levelzuordnung sei ein Arbeitsinstrument und solle die Transparenz über bestehende Versorgungsstrukturen bezwecken.
Modell baut auf Vorschläge der Regierungskommission mit Ausnahmen auf
Grundlage dieser ersten Analyse vonseiten des Bundes sollen darüber hinaus die Leistungsgruppen sein, die in Nordrhein-Westfalen (NRW) bereits erarbeitet worden sind. Diese Gruppen sollen in Anlehnung an die Vorschläge der Regierungskommission Krankenhaus den jeweiligen Leveln zugeordnet werden.
Allerdings sieht das BMG Abweichungen vor, etwa bei der Geburtshilfe. Diese sollen künftig auch Level I-Krankenhäusern zugeordnet werden können und nicht wie ursprünglich von der Kommission vorgesehen lediglich Kliniken der Stufen II und III. Die Leistungsgruppen sollen zudem ergänzt und unter Berücksichtigung der medizinischen Fachgesellschaften perspektivisch weiterentwickelt werden.
Die Versorgungsstufen sollen sich dem Papier zufolge außerdem nach dem Notfallstufenkonzept des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) orientieren.
Den Krankenhäusern werden zudem bundesweit die NRW-Leistungsgruppen zugeordnet. Damit soll aufgezeigt werden, welche Kliniken die Qualitätskriterien der jeweiligen somatischen Leistungsgruppen Stand heute bereits erfüllen und damit auch die Leistungsgruppen erbringen könnten.
Überblick über Status Quo
Mit der Analyse soll zudem klargestellt werden, welche Krankenhäuser mangels erforderlicher Strukturen bestimmte Leistungsgruppen nicht mehr erbringen könnten sowie welche Häuser die Anforderungen einzelner Leistungsgruppen erfüllen würden, ohne dass diese zu ihrem potenziellen Leistungsangebot unter der Berücksichtigung der zugeordneten Levels gehören. Das bedeutet, hier soll geprüft werden, welche Häuser geeignet wären bestimmte Leistungsgruppen zu erbringen, ohne dass sie diese aufgrund der zugeordneten Stufe eigentlich erbringen dürften.
Die von den Bundesländern immer wieder geforderten Abweichungsmöglichkeiten bei den Levels und auch bei den Leistungsgruppen sollen bei dieser ersten Analyse nicht berücksichtigt werden. Auch die Ausgestaltung der Vorhaltevergütung sowie die tatsächliche Umsetzung der Reform sollen nicht Teil der Folgenabschätzung sein.
Weitere Versorgungsstufe geplant
Das Papier sieht darüber hinaus erstmals eine neue Versorgungsstufe, das sogenannte Level F, vor. Hierzu sollen vorläufig Fachkliniken inklusive Bundeswehrkrankenhäuser sowie berufsgenossenschaftliche Kliniken zählen. Die Definition der Fachkliniken werde auf der Basis von Vorschlägen der ad hoc Kommission der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), der Regierungskommission sowie der Länder erfolgen. Eine Einigung soll bis zum 23. Mai erzielt werden.
Erste Ergebnisse dieser Analyse seien rund um den 23. Mai zu erwarten. An diesem Tag sollen sich die Spitzen von Bund und Ländern zur Beratung der Krankenhausreform erneut treffen. Nach der ersten Analyse sollen sich dem Papier zufolge drei weitere Folgenabschätzungen anschließen.
Ursprünglich hatte das BMG insgesamt fünf Simulationen bis Ende 2024 vorgesehen. Ende März erklärte Lauterbach zudem, dass bis Ende April erste Ergebnisse vorliegen sollten. Dieser Zeitplan war jedoch mit einigen anderen Gesetzesvorhaben vonseiten des BMG verschoben worden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte bereits im Februar eine erste Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform auf Basis der Vorschläge der Regierungskommission veröffentlicht. Der Auswertung zufolge würden 150 der rund 1.700 Krankenhäuser dem Level 3 der Maximalversorgung zugeordnet werden.
82 Standorte würden demnach dem Level 2, der Schwerpunktversorgung, entsprechen und 834 dem Level 1 der Grundversorgung mit Notaufnahme sowie weitere 416 Häuser dem Level 1i der Grundversorgung mit ambulant/stationärer Versorgung. 215 Standorte würden keinem dieser Versorgungslevel zugeordnet werden. Die Ergebnisse waren allerdings umstritten.
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