Politik

Grünes Licht für Katastrophenwarnung via Mobilfunk

  • Mittwoch, 23. Februar 2022
/picture alliance, Jens Kalaene
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Berlin – Die Bundesnetzagentur hat den Weg für die Einführung eines Katastrophenschutz-Alarmsys­tems via Mobilfunk frei gemacht. Die Behörde veröffentlichte heute eine Richtlinie, in der die tech­nischen Ein­zelheiten geregelt werden.

Damit können zukünftig auch die Mobilfunknetze bei Katastro­phen und größeren Unglücksfällen zur War­nung der Bevölkerung eingesetzt werden. Der Cell Broadcast ermöglicht es den Behörden, allen Handynutzern, die sich gerade in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Warnung zu schicken.

Die Warnung funktioniert nicht nur mit modernen Smartphones, sondern auch bei einfachen Handys. Die Richtlinie sieht Cell Broadcasts als „zusätzliches Warnmittel“, nicht als Ersatz für Apps wie Katwarn oder Nina.

Die Richtlinie schreibt vor, dass die Netzbetreiber alle Geräte ansprechen müssen – nicht nur die Mobil­telefone ihrer eigenen Kunden. Wer also beispielsweise als Kunde von Vodafone gerade kein Netz hat, sich aber in Reichweite einer Zelle der Telekom befindet, erhält die Warnung von diesem Netzbe­treiber. Das System funktioniert auch mit ausländischen SIM-Karten.

Für die Umsetzung wird in der Richtlinie kein Termin genannt. Das Verfahren könnte jedoch nach Ein­schätzung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ab Ende 2022 genutzt werden.

„Mit der Veröffentlichung der Richtlinie steht einer Einführung dieses neuen Warnmittels in Deutschland nichts mehr im Wege“, erklärte Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.

Nach der Flutkatastrophe im vergangenen Sommer war der Ruf nach einem zusätzlichen Warnmittel laut geworden. Nach Starkregen waren Mitte Juli zahlreiche Ortschaften überflutet worden.

183 Menschen starben, die meisten von ihnen in Rheinland-Pfalz. Wie sich später herausstellte, war in einigen betroffenen Gemeinden zu spät oder nicht in ausreichender Dringlichkeit vor der Katastrophe gewarnt worden.

dpa

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