Gutachten: Bei einer politischen Regulierung müssten alle MVZ gleichbehandelt werden

Berlin – Der Plan der kommenden Bundesregierung, nur investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) zu regulieren, sei von einem juristischen Standpunkt aus eine Ungleichbehandlung. Das erklärte der Jurist Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München heute bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens, das er im Auftrag des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) verfasst hat.
Der BBMV vertritt die Interessen der investorenbetriebenen MVZ.
In ihrem gestern vorgestellten Koalitionsvertrag haben Union und SPD erklärt: „Wir erlassen ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ-Regulierungsgesetz), das Transparenz über die Eigentümerstruktur sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sicherstellt.“
In einem solchen Gesetz müsse die Regierung sehr gut begründen, weshalb sie nur iMVZ regulieren wolle und nicht alle MVZ, sagte Burgi.
Investorenbetriebene MVZ stehen im Gesundheitswesen schon seit langem in der Kritik. So fordert die Bundesärztekammer etwa, die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen durch kommerzielle Fehlanreize in iMVZ strukturell besser abzusichern oder eine Fokussierung von iMVZ auf besonders lukrative Leistungen zu unterbinden. Kritisiert wird zudem die mangelnde Transparenz im Hinblick auf die Eigentümerverhältnisse.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im vergangenen Jahr angekündigt, investorenbetriebene MVZ verbieten zu wollen. Ein entsprechende Regelung wurde jedoch nicht auf den Weg gebracht.
Burgi betonte, dass mehr Transparenz nicht zu verwerfen sei. „Darauf müssten sich die Betreiber von iMVZ einlassen“, meinte er. Alles Weitere hänge von der Ausgestaltung ab, was genau angegeben werden müsse. Auch hier dürfe die Transparenz über die Eigentümerverhältnisse jedoch nicht auf iMVZ beschränkt werden, sondern müsse für alle MVZ gelten.
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