Investorenbetriebene MVZ müssen laut Ärztetag reguliert werden

Mainz – Die Bundesregierung und der Bundestag müssen die mehrfach angekündigte gesetzliche Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) umsetzen. Der 128. Deutsche Ärztetag forderte heute, entsprechende Maßnahmen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) umzusetzen.
Die hohe Dynamik bei der Gründung von iMVZ sowie iMVZ-Ketten erfordere „zeitnah wirksame Rahmenvorgaben für den Betrieb von MVZ“. Diese sollten ermöglichen, einerseits die Vorteile von MVZ weiter nutzen zu können und andererseits die Einflussnahme auf ärztliche Entscheidungen in iMVZ aus kommerziellen Gründen zu erschweren, heißt es in dem Beschluss.
Der Handlungsbedarf bezüglich der iMVZ ergibt sich nach Einschätzung des Ärztetages aus dem sowohl im ärztlichen Gelöbnis als auch in der ärztlichen Berufsordnung verbrieften Primat des Patientenwohls sowie aus der Gemeinwohlorientierung als wesentlichem Merkmal der Freiberuflichkeit.
Mit entsprechenden Regulierungsmaßnahmen müsse die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen gegenüber kommerziellen Fehlanreizen strukturell besser abgesichert werden. Zudem müsse einer Fokussierung des Versorgungsangebotes auf besonders lukrative Leistungen, die sich zulasten einer patientenzentrierten und zuwendungsorientierten Versorgung auswirken würde, entgegengewirkt werden. Auch gelte es, die aus Solidarbeiträgen aufgebrachten Mittel für die Patientenversorgung vor einem „Abfluss zu fachfremden nationalen oder internationalen Finanzinvestoren“ zu schützen.
In dem Beschluss wird darauf hingewiesen, dass die Bundesärztekammer (BÄK) bereits Anfang 2023 Positionen zum Regelungsbedarf hinsichtlich MVZ vorgelegt hat. Darin seien umfassend konkrete Formulierungsvorschläge für entsprechende gesetzliche Regelungen enthalten.
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