Haushalt 2025: Gesundheitsetat bleibt auf gleichem Niveau

Berlin – Nach der zweiten Einigung über den künftigen Bundeshaushalt hat die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP ihren Etatentwurf für das kommende Jahr heute an den Bundestag weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss mit etwas weniger Geld auskommen.
Der Einzelplan 15 des Bundeshaushalts 2025 umfasst – wie bereits bisher geplant – Ausgaben von 16,44 Milliarden Euro gegenüber 16,71 Milliarden Euro in diesem Jahr. An Einnahmen werden 106,18 Millionen Euro (2024: 104,32 Millionen Euro) veranschlagt.
Die Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 15 – also finanzielle Verpflichtungen, die über das Haushaltsjahr hinausgehen – belaufen sich bis zum Jahr 2028 den Plänen zufolge auf 299,36 Millionen Euro.
Den größten Kostenblock macht wie in den Jahren zuvor der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds aus, der 14,5 Milliarden Euro beträgt. Er dient als „pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben“.
Die Krankenkassen monieren seit Jahren, dass die Mittel nicht ausreichen. Ein Manko ist auch: Weder die steigenden Kosten in der Pflege, noch die durch die zahlreichen Gesetze zu erwartenden Mehrkosten für die GKV sind berücksichtigt.
Wie schon im laufenden Jahr soll es auch 2025 keinen Bundeszuschuss zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) geben. Dieser betrug 2023 noch eine Milliarde Euro.
Die Ausgaben für Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung schlagen 2025 mit 81,77 Millionen Euro zu Buche (2024: 79,61 Millionen Euro). Für die Prävention und für die Gesundheitsverbände sind 959,29 Millionen Euro vorgesehen, nach 1,09 Milliarden Euro in diesem Jahr.
Die Zuschüsse zur Bekämpfung des Coronavirus liegen bei 60 Millionen Euro (2024: 15 Millionen Euro). Die Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 sollen auf 427,42 Millionen Euro steigen (2024: 346,23 Millionen Euro). Für die Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen sollen 336,1 Millionen Euro bereitgestellt werden (2024: 486,12 Millionen Euro).
Der „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ soll mit 54,22 Millionen Euro bedacht werden, nach 163,82 Millionen Euro in diesem Jahr. Für Forschungsvorhaben und -einrichtungen sind 185,15 Millionen Euro eingeplant (2024: 176 Millionen Euro).
Das „internationale Gesundheitswesen“ ist mit 132,35 Millionen Euro (2024: 133,61 Millionen Euro) im Etat vertreten. Davon sind – wie auch in diesem Jahr – 60,25 Millionen Euro zur Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit vorgesehen.
Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für 2025 Ausgaben in Höhe von 488,67 Milliarden Euro vor (2024: 488,88 Milliarden Euro). Als Investitionen sind 81,01 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Milliarden Euro). Die Neuverschuldung soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen und damit unter der laut Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme.
Der Haushaltsausschuss wird sich nun mit den Plänen der Regierung befassen. Ein Beschluss ist im Parlament für Ende November vorgesehen. In der Regel nehmen die Haushälter im Parlament noch Korrekturen an den Vorhaben der Regierung vor.
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