Politik

Heilkundeübertragung und Stimmrecht für Pflege auf der Agenda

  • Mittwoch, 11. Mai 2022
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). /picture alliance, Bernd von Jutrczenka
/picture alliance, Bernd von Jutrczenka

Berlin – Erst Anfang Mai hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seinen Fahrplan für Reformen im laufenden Jahr vorgestellt. Die aktuelle Arbeitsplanung ausgewählter politischer Schwerpunkte aus dem Bun­des­gesundheitsministerium (BMG) sieht nun zwei zusätzliche Vorhaben vor.

Auf der Agenda des Papiers, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, steht die Vorbereitung von Eckpunkten für einen Einstieg in Reformen der Physiothe­ra­pie-, Ergotherapie- und Logopädie-Ausbildung. Eckpunkte sollen zudem für verbesserte Arbeitsbedingungen in der Pflege vorgelegt werden.

Diese sollen ein neues Berufsbild „Community Health Nurse“, eine Harmonisierung der Pflegeassistenzberufe und die Heilkundeübertragung auf Pflegekräfte umfassen. Ebenso angegangen werden soll die Frage von Mit­sprachemöglichkeiten der Pflege und anderer Berufe des Gesundheitswesens im Gemeinsamen Bundesaus­schuss (G-BA).

Das Mitspracherecht im G-BA hatte in den vergangenen Tagen zu Verstimmungen bei Pflegeverbänden ge­führt. Hintergrund waren Aussagen von G-BA-Chef Josef Hecken. Der unparteiische Vorsitzende hatte sich ge­gen ein Stimmrecht für die Pflege ausgesprochen. Das war in der Pflege auf Kritik gestoßen.

Der G-BA sah sich nach der Kritik zu einer Klarstellung genötigt. Aus Sicht von Hecken würden die bisherigen Konfliktlösungsme­cha­nismen nicht mehr greifen und ohne einen solchen Mechanismus wachse die Gefahr von interessenge­leiteten Entscheidungen mit schwer kalkulierbaren finanzpolitischen Effekten, stellte der G-BA klar.

Auf dem Gesundheitskongress des Westens hatte Hecken – laut G-BA – bezogen auf alle Gesundheitsberufe und ohne eine bestimmte Gruppe herauszugreifen gesagt: „Wenn ich ,Stimme' sage, meine ich nicht automa­tisch Stimmrecht, sondern möglicherweise abgestuft ein Mitberatungsrecht – damit sie in die Beratungen ihre legitimen Interessen einbringen können.“

„Was wir nicht machen dürfen, und das ist die Angst, die ich beim Koalitionsvertrag habe: Dem Glauben oder Irrglauben aufzusitzen, wir machen nur eine große Schülermitverantwortung, in der möglichst viele möglichst gut gelaunt zusam­mensitzen und versuchen dann, Gesundheit am besten noch regional zu gestalten und dann wird die Welt gut.“

Hecken betonte, der G-BA müsse das System für 73 Millionen Versicherte am Laufen halten – also die Balance zwischen Kosten und guten Leistungen finden und nicht interessengetriggert Beschlüsse fassen. Diese Auf­ga­be sei mitzudenken, wenn darüber geredet werde, wer im G-BA sitze, wer abstimme. Aus seiner Sicht muss es klare Mehrheitsverhältnisse und mehr Mitspracherechte geben, aber es darf damit nicht die Entscheidungsfin­dung beeinträchtigt werden.

Die Ampelregierung aus SPD, FDP und Grünen hat eine Reform des G-BA im Koalitionsvertrag verankert. Damit wolle man die Entscheidungen der Selbstver­waltung beschleunigen, die Patientenvertretung stärken sowie der Pflege und anderen Gesundheitsberufen weitere Mitsprachemöglichkeiten einräumen, sobald sie betroffen seien.

may

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