Hohe Ausgabenzuwächse für psychiatrische Behandlungen registriert

Berlin – Die Ausgaben für stationäre psychiatrische Behandlungen sind in den vergangenen zehn Jahren deutlich angewachsen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor. Dem Bund zufolge haben sich die Ausgaben „sehr dynamisch“ entwickelt.
Der Antwort zufolge sind die Ausgaben von 2015 bis 2025 jährlich um rund 6,1 Prozent angewachsen. Sie hätten damit über den Gesamtausgaben (plus 5,1 Prozent) sowie oberhalb der beitragspflichtigen Einnahmen (plus 4,3 Prozent) gelegen.
Seit dem Jahr 2023 ist dem Bund zufolge sogar ein „besonders dynamisches Wachstum“ mit Steigerungsraten von rund zwölf Prozent (2023) und rund neun Prozent (2024) zu beobachten gewesen. Diese Dynamik habe sich auch in den vorläufigen Rechnungsergebnissen für das 1. bis 4. Quartal 2025 mit rund zwölf Prozent fortgesetzt.
Der Bund gibt als maßgeblichen Grund für die hohe Ausgabenentwicklung die Preiskomponente an. „Die Anzahl der voll- und teilstationären Behandlungsfälle ist seit dem Jahr 2019 konstant und liegt auch im Jahr 2025 bei rund 0,98 Millionen Fällen“, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung betont, mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz exakt an dieser Stellschraube drehen zu wollen.
So sei für alle Leistungsbereiche eine Begrenzung der Vergütungsanstiege auf die jeweilige Kostenentwicklung mit der Grundlohnrate (Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied) als Obergrenze geplant. Diese Maßnahme setze an der zentralen Ursache für die hohe Deckungslücke der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – also der hohen Preisdynamik – an.
„In der stationären psychiatrischen Versorgung geht diese Maßnahme mit einer Rückkehr zur anteiligen Refinanzierung von Tarifsteigerungen von 50 Prozent einher. Ergänzend ist eine Rückzahlungsverpflichtung bei fehlender Besetzung von Personalstellen vorgesehen“, so der Bund.
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