Höhere Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 durch Bundesrat bestätigt

Berlin – Der Bundesrat hat heute in Berlin den von der Regierung zuvor beschlossenen höheren Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 zugestimmt. Mit der neuen Verordnung steigen die Sozialabgaben insbesondere für gut verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber.
Festgelegt wird darin, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Das Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsgrenze ab Jahresbeginn von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro. Ab Januar werden zudem die Rentenbeiträge nach dem Beschluss auf Einkommen bis 8.450 Euro monatlich erhoben. Bislang sind es 8050 Euro.
Die neuen Werte wurden vom Bundesarbeitsministerium nach gesetzlicher Grundlage auf Basis der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2024 errechnet. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im vergangenen Jahr von deutschlandweit gut fünf Prozent mehr steigen nun auch die Rechengrößen für die Sozialversicherungen relativ deutlich an.
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