Intensivmedizin: Krankenhäuser sollen Vorrat von Arzneimitteln anlegen

Berlin – Die Bundesregierung will die Krankenhausapotheken dazu verpflichten, parenteral anzuwendende Arzneimittel zur intensivmedizinischen Versorgung in einer Menge vorzuhalten, die dem durchschnittlichen Bedarf der intensivmedizinischen Abteilung für vier Wochen entspricht.
Das geht aus einem Änderungsantrag zum Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Die Anträge befinden sich derzeit allerdings noch in der Ressortabstimmung.
In der ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung hatte das Bundesgesundheitsministerium im vergangenen Juli bestimmt, dass Krankenhausapotheken bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von drei Wochen bevorraten müssen, die zur Versorgung intensivmedizinischer Patienten gebraucht werden.
Darunter befinden sich zum Beispiel Adrenalin, Midazolam, Morphin und Propofol. Mit den Änderungsanträgen soll diese Bevorratungsfrist verstetigt werden. „Die Verpflichtung zur erhöhten Bevorratung gilt nur für Arzneimittel zur parenteralen Anwendung in der intensivmedizinischen Versorgung“, wird in der Gesetzesbegründung klargestellt.
In den Krankenhäusern sollen laut Antrag unterschiedliche Arzneimittel zum Einsatz kommen. Die Verpflichtung zur erhöhten Bevorratung beschränkt sich auf die Arzneimittel, die dem Bedarf des jeweils versorgten Krankenhauses entsprechen, das heißt in dem jeweiligen Krankenhaus in der Intensivmedizin eingesetzt werden.
Mit dieser Regelung soll die Versorgungssicherheit bei Lieferengpässen gestärkt und den Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken mehr Zeit eingeräumt werden, sich auf erhöhte Bedarfe einzustellen.
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