Politik

Intensivmedizin: Krankenhäuser sollen Vorrat von Arzneimitteln anlegen

  • Donnerstag, 18. Februar 2021
/I Viewfinder, stock.adobe.com
/I Viewfinder, stock.adobe.com

Berlin – Die Bundesregierung will die Krankenhausapotheken dazu verpflichten, parenteral anzuwen­den­de Arzneimittel zur intensivmedizinischen Versorgung in einer Menge vorzuhalten, die dem durch­schnittlichen Bedarf der intensivmedizinischen Abteilung für vier Wochen entspricht.

Das geht aus einem Änderungs­antrag zum Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von natio­naler Tragweite betreffenden Regelungen hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Die Anträge befinden sich derzeit allerdings noch in der Ressort­abstimmung.

In der ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung hatte das Bundesgesundheitsministerium im vergan­ge­nen Juli bestimmt, dass Krankenhausapotheken bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von drei Wo­chen bevorraten müssen, die zur Versorgung intensivmedizinischer Patienten gebraucht werden.

Darunter befinden sich zum Beispiel Adrenalin, Midazolam, Morphin und Propofol. Mit den Änderungs­anträgen soll diese Bevor­ratungsfrist verstetigt werden. „Die Verpflichtung zur erhöhten Bevorratung gilt nur für Arzneimittel zur parenteralen Anwendung in der intensivmedizinischen Versorgung“, wird in der Gesetzesbegründung klargestellt.

In den Kranken­häusern sollen laut Antrag unterschiedliche Arzneimittel zum Einsatz kommen. Die Ver­pflichtung zur erhöhten Bevorratung beschränkt sich auf die Arzneimittel, die dem Bedarf des jeweils ver­sorgten Krankenhauses entsprechen, das heißt in dem jeweiligen Krankenhaus in der Intensivmedizin eingesetzt werden.

Mit dieser Regelung soll die Versorgungssicherheit bei Lieferengpässen gestärkt und den Kranken­haus­apotheken und krankenhausversorgenden Apotheken mehr Zeit eingeräumt werden, sich auf erhöhte Bedarfe einzustellen.

fos

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung