Politik

IQWiG: Kein Zusatznutzen für Fostamatinib bei Chronischer Immunthrom­bozytopenie

  • Freitag, 2. Oktober 2020
/Sebastian Kaulitzki, stock.adobe.com
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Köln – Ob Patienten mit einer chronischen Immunthrombozytopenie von dem Wirkstoff Fostamatinib profitieren, steht nicht fest. Das geht aus einer frühen Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hervor.

Demnach hatte der Hersteller weder direkte noch indirekte Vergleiche zwischen Fosta­ma­tinib und der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt. Daher lautete das Fazit der Wissenschaftler: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Fostamatinib ist zur Behandlung Erwachsener mit einer chronischen Immunthrombozy­to­penie zugelassen, die gegenüber anderen Behandlungsarten – insbesondere gegenüber der Behandlung mit Kortikosteroiden – therapieresistent sind. In seiner frühen Nutzenbe­wertung hat das IQWiG untersucht, ob Fostamatinib solchen Patienten einen Zusatznut­zen gegenüber Eltrombopag oder Romiplostim bietet.

Dem IQWiG zufolge hatte der Hersteller beide Wirkstoffe als zweckmäßige Vergleichs­the­rapie anerkannt. In den Zulassungsstudien, deren Daten der Hersteller in seinem Dossier anführt, wurde Fostamatinib allerdings nur mit Placebo verglichen. Randomisierte kon­trollierte Studien mit direkten Vergleichen zwischen Fostamatinib und Eltrombopag oder Romiplostim liegen laut IQWiG nicht vor.

Vergleiche mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie seien aber erforderlich, um zu ver­stehen, welchen Nutzen und Schaden die verschiedenen Therapieoptionen in Relation zueinander für die Patienten haben.

Damit stehe und falle die frühe Nutzenbewertung. „Anders lässt sich ein Zusatznutzen, also ein Nutzen-Zugewinn gegenüber der bisherigen Standardbehandlung, nicht ermitt­eln“, heißt es dazu von den Wissenschaftlern.

hil/sb

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