Frühe Nutzenbewertung: 90 Arzneimittelbeschlüsse im vergangenen Jahr

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im vergangenen Jahr den Nutzen von 90 Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen bewertet. Seit dem Start der frühen Nutzenbewertung 2011 hat der G-BA dazu insgesamt 440 Beschlüsse gefasst. Das geht aus dem neuen Geschäftsbericht 2019 des G-BA hervor.
Danach stellte der G-BA bisher in 163 Fällen keinen Zusatznutzen fest. Einen geringen Zusatznutzen bescheinigte er in 59 Fällen, einen beträchtlichen in 81 und einen erheblichen Zusatznutzen in drei Fällen.
Der G-BA hatte mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) die Aufgabe erhalten, innerhalb der ersten sechs Monate nach Markteinführung zu prüfen, ob das Arzneimittel einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie hat.
Das Ergebnis ist die Entscheidungsgrundlage dafür, wieviel die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff zahlt.
Pharmazeutische Unternehmer müssen dem G-BA dazu bereits zur Markteinführung eines neuen Produktes in Deutschland und auch bei der Zulassung neuer Anwendungsgebiete ein Dossier zum Nutzen des Präparates vorlegen. Im ersten Jahr auf dem Markt gilt aber der vom Hersteller festgelegte Preis.
Einen Sonderstatus haben die Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen, die Orphan Drugs. Ihr medizinischer Zusatznutzen gilt bereits durch die Zulassung als belegt, solange der Umsatz des Arzneimittels mit der gesetzlichen Krankenversicherung 50 Millionen Euro in zwölf Monaten nicht übersteigt.
„Lediglich das Ausmaß des Zusatznutzens ist im Dossier nachzuweisen. Ein Vergleich gegenüber einer bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapie ist nicht erforderlich“, erklären die Autoren des Geschäftsberichtes.
2019 schloss der G-BA 21 Orphan-Drug-Bewertungen ab. Bei 15 Verfahren stellte er einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen und bei sechs einen beträchtlichen Zusatznutzen fest.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: