Politik

IQWiG macht Vorschlag für Mindestmengen bei geringen Fallzahlen

  • Freitag, 30. Mai 2025
/feng, stock.adobe.com
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Köln – Ein Verfahren, um auch bei seltenen Erkrankungen ohne große Fallzahlen zu ermitteln, ob die Leistungsmenge mit der Behandlungsqualität zusammenhängt, hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vorgestellt. 

In Deutschland gelten für bestimmte medizinische Interventionen Mindestmengen, um die Behandlungsqualität bei komplexen, risikoreichen und planbaren Krankenhausbehandlungen zu verbessern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, für welche Eingriffe diese Regelung greift und wo die Mindestmengen liegen.

Voraussetzung für die Festlegung einer Mindestmenge ist, dass es präzise und verlässliche Studien gibt, die auf einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Menge und Qualität hinweisen.

Für risikobehaftete Leistungen und Eingriffe bei seltenen Erkrankungen fehlen solche Studien aber häufig, weil die betreffenden Fallzahlen pro Krankenhaus gering sind. „Aber auch für Menschen, die einen komplexen und risikobehafteten, jedoch seltenen Eingriff benötigen, sollte die bestmögliche Versorgung gewährleistet sein“, hieß es aus dem IQWiG.

Eine Arbeitsgruppe des Instituts hat daher im Auftrag des G-BA ein methodisches Vorgehen entwickelt, um den Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Behandlungsqualität auch für Eingriffe bei seltenen Erkrankungen mit entsprechend geringen Fallzahlen zu bewerten.

„Wir schlagen vor, in diesen Fällen Evidenz aus hinreichend ähnlichen Anwendungsfeldern auf die zu untersuchende Indikation zu übertragen, wenn solche Evidenz vorhanden ist“, erklärte Claudia-Martina Messow aus dem IQWiG-Ressort Medizinische Biometrie.

Dabei wird geprüft, ob Ergebnisse aus Studien zu ähnlichen Patientengruppen oder zu ähnlichen Eingriffen auf die seltene Erkrankung übertragen werden können. Das IQWiG hat dazu einen Kriterienkatalog erstellt, der Unterschiede zwischen Populationen und Interventionen abwägt und die Übertragbarkeit bewertet. Diese Prüfung soll in der Regel mit Unterstützung externer Sachverständiger erfolgen.

hil

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