IQWiG soll Konzept für anwendungsbegleitende Datenerhebung erarbeiten
Berlin – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) soll das Instrument der anwendungsbegleitenden Datenerhebung (abD) weiterentwickeln. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute mit.
Ziel ist es, die abD nicht nur bei einem einzelnen neuen Medikament einsetzen zu können, sondern auch bei mehreren neuen Therapeutika aus einer Wirkstoffklasse. Dafür soll das IQWiG nun ein „Konzept zum Datenerheben und Auswerten“ erstellen.
Das wissenschaftliche Konzept soll als Beispiel die CAR-T-Zelltherapien zur Behandlung hämatoonkologischer Erkrankungen – unter anderem Leukämien – ins Visier nehmen. Das Institut hat dafür sechs Monate Zeit.
Bei neuen Arzneimitteln, die mit einer geringen Aussagekraft zu Nutzen und Risiken auf den Markt kommen, kann der G-BA seit Kurzem vom pharmazeutischen Unternehmer eine abD verlangen.
Der Hersteller muss dann Daten aus der Behandlung mit diesem neuen Medikament nach bestimmten Kriterien erheben. Mit diesen „versorgungsnahen“ Daten soll eine bessere Datenbasis zur Bewertung des Zusatznutzens ermöglicht werden.
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