Ärzteschaft

IQWiG empfiehlt 15 Indikationen für ein ärztliches Zweitmeinungs­verfahren – aber zusätzliche Recherchen nötig

  • Dienstag, 30. März 2021
/picture alliance, Robert Kneschke
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Köln – Gesetzlich Krankenversicherte haben in definierten Fällen einen Anspruch darauf, sich eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat jetzt empfohlen, einen solchen Anspruch bei 15 weiteren Indikationen einzuführen.

Den Auftrag für die Analyse hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem Institut erteilt. Der G-BA entscheidet auch darüber, bei welchen therapeutischen Eingriffen beziehungsweise diagnostischen Maßnahmen gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung haben.

Mandeloperationen und die operative Gebärmutterentfernung waren 2018 die ersten Interventionen, die in die Zweitmeinungsrichtlinie des G-BA aufgenommen wurden. 2019 folgte die Schulterarthroskopie, 2020 die Knie-Totalendoprothese, 2021 sollen Eingriffe an der Wirbelsäule und die Amputation beim diabetischen Fußsyndrom folgen.

Bei der Auswahl weiterer geeigneter Eingriffe für das Zweitmeinungsverfahren spielten für das IQWiG die Mengenentwicklung und die regionalen Unterschiede in Deutschland sowie internationale Erfahrungen eine wichtige Rolle. Laut den IQWiG-Recherchen zeigten folgende 15 Indikationen die „deutlichsten Hinweise darauf, dass ein Zweitmeinungsverfahren für Patienten eine Entscheidungsunterstützung bieten könnte“:

  • Herzkatheter-Untersuchung

  • Myokardperfusionsbildgebung

  • Myringotomie, also ein Trommelfellschnitt zur Einlage eines Paukenröhrchens bei chronisch rezidivierenden Mittelohrentzündungen

  • verschiedene Nasenoperationen

  • Herzklappenersatz

  • Koronararterien-Bypassoperation

  • Implantation eines Defibrillators/Herzschrittmachers

  • Endarteriektomie

  • Aortenaneurysma-Eingriffe

  • Adipositas-Operationen

  • Cholezystektomie

  • Prostatektomie bei benignen und malignen Erkrankungen

  • Hüftgelenkersatz

  • elektrophysiologische Untersuchung und Ablation am Herzen

  • perkutane Koronarintervention, also kathetergestützte Eingriffe zur Durchblutungsverbesserung in verengten Herzkranzarterien.

Das IQWiG weist daraufhin, dass eine differenzierte Nutzenbewertung der einzelnen für das Zweitmei­nungsverfahren vorgeschlagenen Eingriffe und Prozeduren im Rahmen dieses Projekts nicht möglich war.

„Auch wenn noch weiterer Klärungsbedarf besteht, bildet der vorliegende Bericht eine solide Grundlage für weitere Auswahldiskussionen im Gemeinsamen Bundesausschuss“, sagte der IQWiG-Leiter Jürgen Windeler gleichwohl.

hil

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