IQWiG empfiehlt 15 Indikationen für ein ärztliches Zweitmeinungsverfahren – aber zusätzliche Recherchen nötig

Köln – Gesetzlich Krankenversicherte haben in definierten Fällen einen Anspruch darauf, sich eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat jetzt empfohlen, einen solchen Anspruch bei 15 weiteren Indikationen einzuführen.
Den Auftrag für die Analyse hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem Institut erteilt. Der G-BA entscheidet auch darüber, bei welchen therapeutischen Eingriffen beziehungsweise diagnostischen Maßnahmen gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung haben.
Mandeloperationen und die operative Gebärmutterentfernung waren 2018 die ersten Interventionen, die in die Zweitmeinungsrichtlinie des G-BA aufgenommen wurden. 2019 folgte die Schulterarthroskopie, 2020 die Knie-Totalendoprothese, 2021 sollen Eingriffe an der Wirbelsäule und die Amputation beim diabetischen Fußsyndrom folgen.
Bei der Auswahl weiterer geeigneter Eingriffe für das Zweitmeinungsverfahren spielten für das IQWiG die Mengenentwicklung und die regionalen Unterschiede in Deutschland sowie internationale Erfahrungen eine wichtige Rolle. Laut den IQWiG-Recherchen zeigten folgende 15 Indikationen die „deutlichsten Hinweise darauf, dass ein Zweitmeinungsverfahren für Patienten eine Entscheidungsunterstützung bieten könnte“:
Herzkatheter-Untersuchung
Myokardperfusionsbildgebung
Myringotomie, also ein Trommelfellschnitt zur Einlage eines Paukenröhrchens bei chronisch rezidivierenden Mittelohrentzündungen
verschiedene Nasenoperationen
Herzklappenersatz
Koronararterien-Bypassoperation
Implantation eines Defibrillators/Herzschrittmachers
Endarteriektomie
Aortenaneurysma-Eingriffe
Adipositas-Operationen
Cholezystektomie
Prostatektomie bei benignen und malignen Erkrankungen
Hüftgelenkersatz
elektrophysiologische Untersuchung und Ablation am Herzen
perkutane Koronarintervention, also kathetergestützte Eingriffe zur Durchblutungsverbesserung in verengten Herzkranzarterien.
Das IQWiG weist daraufhin, dass eine differenzierte Nutzenbewertung der einzelnen für das Zweitmeinungsverfahren vorgeschlagenen Eingriffe und Prozeduren im Rahmen dieses Projekts nicht möglich war.
„Auch wenn noch weiterer Klärungsbedarf besteht, bildet der vorliegende Bericht eine solide Grundlage für weitere Auswahldiskussionen im Gemeinsamen Bundesausschuss“, sagte der IQWiG-Leiter Jürgen Windeler gleichwohl.
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