Politik

Kabinett bringt Rahmen für neue Coronaquarantäne­regeln auf den Weg

  • Mittwoch, 12. Januar 2022
/Rido, stock.adobe.com
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Berlin – Das Bundeskabinett hat den Rechtsrahmen für die vorgesehenen neuen Coronaquarantäne­regeln auf den Weg gebracht. Damit solle künftig gelten: „Wer geboostert ist, muss selbst als Kontakt­person bei einer Infektion nicht mehr in Quarantäne“, sagte heute Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Dies gelte auch für die Omikron-Variante. Damit machten Boosterimpfungen gleich doppelt Sinn: „Es macht den Alltag leichter. Und es schützt vor Infektion oder schwerer Erkrankung“, betonte Lauterbach.

Bund und Länder hatten die Neuregelungen in der vergangenen Woche grundsätzlich vereinbart. Eine entsprechende Verordnung, die das Kabinett jetzt beschlossen hat, soll festlegen, welche generellen Ausnahmen es von einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten und von einer Isolation als selbst Infizierter geben kann, wenn man geimpft oder genesen ist.

Die Verordnung soll morgen in den Bundestag kommen, bereits übermorgen soll sich der Bundesrat abschließend damit befassen. In Kraft treten soll sie voraussichtlich am Samstag. Letztlich umgesetzt werden die Regeln dann von den Ländern.

Generell sollen Absonderungszeiten verkürzt werden. Dafür soll auch das Robert-Koch-Institut (RKI) übermorgen aktualisierte Empfehlungen veröffentlichen. Laut einem RKI-Entwurf sollen sich Quaran­täne und Isolierung an einer „Sieben-Tage-Regel“ orientieren: Sie können nach sieben Tagen enden, wenn man sich mit einem PCR- oder Schnelltest „freitestet“. Ohne Test sollen sie künftig zehn Tage dauern.

Die Regelungen sollen unabhängig von der Virusform gelten. Bisher können Quarantäne und Isolierung je nach Virusvariante, Impf- und Genesenenstatus für bis zu 14 Tage gelten. Wenn es sich etwa um Omikron handelt, gibt es auch für Geimpfte keine Ausnahmen.

Für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll die Isolierung ebenfalls sieben Tage dauern – aber zum Abschluss verpflichtend mit einem genau­eren negativen PCR-Labortest bestätigt werden. Zudem muss man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein. Für Kinder in Schulen und Kitas soll die Quarantäne als Kontaktperson fünf Tage dauern, mit abschließendem PCR- oder Schnelltest.

Die Quarantäneverkürzungen sollen wichtige Versorgungsbereiche auch für den Fall stark steigender Infiziertenzahlen am Laufen halten.

dpa

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