Kassenpatienten bemängeln lange Wartezeiten

Berlin – Gesetzlich Versicherte sind mit den Wartezeiten bei fachärztlichen Praxen unzufrieden. Positiver beurteilen diese die Wartezeiten bei den Hausarztpraxen. Das zeigt eine vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebene Umfrage.
Ein Viertel der Patienten wartet länger als 30 Tage auf einen Facharzttermin, jeder Zweite kann innerhalb von zehn Tagen die Fachärztin oder den Facharzt sprechen. 31 Prozent der Versicherten empfinden die Wartezeiten als „zu lang“ oder „viel zu lang“.
Auf einen Hausarzttermin wartet die Hälfte der Patienten nur einen Tag, ein Viertel länger als drei Tage. 52 Prozent empfinden die Wartezeiten bei ihren Hausarztpraxen als „genau meinen Wünschen entsprechend“, 36 Prozent als „noch akzeptabel“, zwölf Prozent sind unzufrieden.
Im Fünfjahresvergleich geben 43 Prozent an, dass sie die Wartezeiten sowohl bei Fach- als auch bei Hausarztpraxen verschlechtert haben.
Durch die repräsentative Versichertenbefragung werde erneut deutlich, „dass, Patientinnen und Patienten sich eine ambulante Versorgung wünschen, die die Bedürfnisse der modernen Lebens- und Arbeitswelt berücksichtigt“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband. Dazu würden auch kürzere Wartezeiten für Facharztpraxen gehören.
„Die Diskriminierung der gesetzlich Versicherten gegenüber Privatpatienten bei der Terminvergabe werden wir nicht länger hinnehmen“, erklärte Stoff-Ahnis in der Pressemitteilung zur Umfrage. Für eine verbesserte Terminvergabe schlägt der Kassenverband eine gesetzliche Regelung vor, nach der Arztpraxen einen festzulegenden Anteil ihrer GKV-Termine tagesaktuell auf einem Onlineportal zur Verfügung stellen sollten.
„Mit einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten pro Jahr und einem Großteil der Behandlungen in Arztpraxen haben wir in Deutschland einen einzigartigen niedrigschwelligen Zugang zur medizinischen Versorgung. Die Terminsituation ist nach wie vor gut“, sagte Roland Stahl, Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, auf Anfrage. Zudem gäbe es eine gesetzliche Vorgabe, wie viele Wochenstunden Sprechzeiten anzubieten sind. Auch diese werde erfüllt.
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