Kassenzulassung von pränatalen Bluttests auf dem Prüfstand

Berlin – Eine neue parteiübergreifende Arbeitsgruppe des Bundestages will sich mit den Folgen der Kassenzulassung der nicht invasiven Pränataltests (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21 beschäftigen. Nach ihrer Ansicht darf die vorgeburtliche Untersuchung auf die Trisomien nicht zur Routine in der Schwangerschaft werden.
Die Gruppe, die sich gestern konstituierte und der unter anderem Michael Brand (CDU/CSU), Simone Fischer (Grüne), Max Lucks (Grüne), Stephan Pilsinger (CDU/CSU), Sören Pellmann (Linke), Corinna Rüffer (Grüne), Dagmar Schmidt (SPD), Stefan Schwarze (SPD) und Emmi Zeulner (CDU/ CSU) angehören, greift damit eine Initiative aus der vergangenen Legislaturperiode auf.
Diese hatte im vergangenen Jahr einen Antrag mit dem Titel „Kassenzulassung des nicht invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ in den Bundestag eingebracht, der in erster Beratung von 122 Abgeordneten unterzeichnet, jedoch aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht weiter beraten wurde.
Mit diesem stellte die Gruppe, der auch der ehemalige Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe (CDU) angehörte, die NIPT zwar nicht grundsätzlich infrage, wollte jedoch die Folgen der Finanzierung der Tests durch die Krankenkassen seit 2022 beleuchten.
Es gebe Hinweise, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz und nicht nur in begründeten Einzelfällen – wie es die Mutterschaftsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorsehe – empfohlen werde, einen NIPT vornehmen zu lassen, begründete sie die Initiative.
Zudem deuteten Daten darauf hin, dass seit der NIPT-Kassenzulassung risikoreichere invasive Untersuchungen, wie die Amniozentese, zur Abklärung eines positiven Befunds zugenommen hätten. Es bestünde die Gefahr, dass sich die Tests zu einem Screening ausweiteten.
Auch die neue interfraktionelle Arbeitsgruppe beobachtet „mit zunehmender Sorge“ die Entwicklungen, seit die Kosten für den Blutest auf Trisomien von den Krankenkassen übernommen werden. Dass die die Auseinandersetzung mit der NIPT-Kassenzulassung dringend sei, zeigen nach ihrer Ansicht die Abrechnungszahlen
zum NIPT in den ersten zwölf Monaten seit Kassenzulassung (Juli 2022 bis Juni 2023), die die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Union bekannt gab.
Danach kam der Test im Durchschnitt 63.000-mal bei etwa 160.000 Geburten pro Quartal zum Einsatz. Damit komme auf weniger als drei Geburten ein NIPT, betont die Gruppe. Das sei deutlicher Hinweis darauf, dass er nicht nur in begründeten Einzelfällen zum Einsatz komme, wie es die Mutterschafts-Richtlinie des G-BA vorsehe.
„Wir sind überzeugt, dass die tiefgreifenden ethischen Fragen, die mit pränataler Diagnostik verbunden sind, nicht allein in die Verantwortung eines Gremiums wie des G-BA gelegt werden dürfen“, betont die Gruppe anlässlich ihrer Konstituierung.
Sie wolle deshalb die Debatte dort führen, wo sie hingehöre: in den Bundestag. „Nur dort kann eine verantwortungsvolle, gesetzgeberische Auseinandersetzung mit diesen komplexen
Fragen stattfinden“, erklärte sie. Sie verstehe sich deshalb auch nicht „nur als Gesprächskreis, sondern als gesetzgeberisch handelnde Initiative“.
Zentrales Anliegen sei es, durch gesetzliche Regelungen sicherzustellen, dass pränatale
Screenings, nicht zum Standard der Schwangerenvorsorge werden, sondern eine Ausnahme bleiben. Darüber hinaus würden verbindliche Regulierungen der Zulassungsverfahren angestrebt.
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