KBV bewertet „Soft-Start“ der elektronischen Patientenakte positiv

Berlin – Die gestern vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) verkündete Entscheidung, die elektronische Patientenakte (ePA) ab Ende April bundesweit stufenweise und zunächst freiwillig einzuführen, wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) grundsätzlich begrüßt.
Ein „Soft-Start“ sei der richtige Weg, um den Praxen, die ePA-ready sind, den freiwilligen Einstieg zu ermöglichen, sagte Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV. „Dafür haben wir uns gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen lange stark gemacht.“
Die ePA habe das Potenzial, die Versorgung zu verbessern und Abläufe in den Praxen einfacher zu machen, betonte Steiner. Dazu müssten aber alle Voraussetzungen stimmen: Neben dem jetzt verkündeten Schließen der Sicherheitslücken sei auch ein reibungsloses Funktionieren im Praxisalltag zentral. „Die ePA darf die Abläufe in den Praxen nicht ausbremsen.“
Steiner begrüßte zudem, dass Praxen, bei denen die Technik noch nicht funktioniert, mehr Zeit bekommen, um sich vorzubereiten. „In diesem Zusammenhang ist es folgerichtig, dass die ePA erst ab 1. Oktober verpflichtend zu nutzen ist und Sanktionen zumindest in diesem Jahr nicht drohen werden.“
Die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier, verwiesen auf „bestenfalls gemischte“ Erfahrungen aus den ePA-Testregionen. Vieles funktioniere technisch noch nicht. „Dass die Probleme bis zum Start Ende April weitgehend ausgeräumt sind, erscheint nach den bisherigen Erfahrungen der Praxen mehr als fraglich. Mit einem fulminanten Start ist daher nicht zu rechnen.“
Im Sinne des Erwartungsmanagements sollten alle Beteiligten hier realistisch kommunizieren, so Buhlinger-Göpfarth und Beier. Zudem seien die verfügbaren Funktionalitäten der aktuellen ePA „sehr übersichtlich“ – den Mehrwert der ePA in der derzeitigen Ausbaustufe bewerte man deshalb noch als begrenzt.
Vor diesem Hintergrund sei positiv, dass die Befüllung zunächst einmal nicht verpflichtend ist. „Spätestens wenn die Verpflichtung zur Befüllung ab Herbst greift, darf es dann keinerlei Entschuldigungen mehr geben. Dann muss die ePA ohne Wenn und Aber tadellos laufen. Hier haben die Gematik und die Hersteller noch viel Arbeit vor sich.“
Kritik übten die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes an den Krankenkassen. Statt aktiv und umfassend zur ePA zu informieren, hätten sich die allermeisten bisher darauf beschränkt, ein „halbherziges Schreiben an ihre Versicherten“ zu versenden.
„Die Praxen können nicht wieder die Ausputzer für das Kommunikationsversagen der Kassen spielen. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Kassen noch aufwachen und eine echte und ehrliche Aufklärungskampagne starten“, so der Appell.
Die DAK-Gesundheit begrüßte den vom BMG angekündigten Fahrplan zum ePA-Rollout. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem nun vorgestellten Fahrplan einerseits eine Verbindlichkeit geschaffen, andererseits aber auch genügend Zeit eingeplant wird, um sich in den Arztpraxen mit der neuen Technik vertraut zu machen“, sagte der DAK-Vorstandvorsitzende Andreas Storm. Alle Beteiligten bekämen nun eine klare Perspektive.
„Die bundesweite Nutzung der ePA und die damit verbundenen Möglichkeiten im Rahmen der gesamten Telematikinfrastruktur bieten die optimale Basis für die zukünftige Gestaltung des Primärarztmodells, das die kommende Koalition einführen will“, so Storm.
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