KBV warnt vor Folgen der Krankenhausreform

Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates will sich am kommenden Mittwoch mit der Krankenhausreform (KHVVG) befassen. Auf die sich abzeichnenden negativen Folgen für die ambulante Versorgung hat heute die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit einem Schreiben an den Ausschussvorsitzenden aufmerksam gemacht.
Im Großen und Ganzen müsse man konstatieren, dass der ambulante Bereich mit dem vorgelegten Gesetzbeschluss des Bundestages „noch weiter geschwächt und ausgehöhlt wird“, schreiben KBV-Chef Andreas Gassen, KBV-Vize Stephan Hofmeister und KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner.
Sofern im KHVVG Tätigkeiten der Krankenhäuser im ambulanten Bereich vorgesehen seien, sei „durchgehend eine Besserstellung gegenüber den niedergelassenen Vertragsärzten festzustellen“. Das sei weder nachvollziehbar, noch hinnehmbar und verschlechtere die Versorgung gerade in ländlichen Regionen.
Besonders kritisch sieht die KBV die geplante Ermächtigung von Krankenhäusern für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung mit sogenannten Sicherstellungskrankenhäusern. Aus Sicht der KBV ist das weder medizinisch sinnvoll, noch wird es die Versorgung verbessern.
Die Finanzierung des Transformationsfonds und damit von Infrastrukturmaßnahmen mit Finanzmitteln aus dem GKV-Gesundheitsfonds widerspricht aus Sicht der KBV „fundamental“ den rechtlichen Rahmen der Krankenhausfinanzierung, die eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Strukturkosten nicht vorsehe.
Als „völlig unverständlich“ bezeichnete es die KBV, warum eine Förderung von Krankenhäusern für ein Tätigwerden im ambulanten Bereich vorgesehen wird, die den Vertragsärzten als eigentlichen Trägern der ambulanten Versorgung verwehrt bleibt.
„Die geplanten staatlichen Beihilfen für Krankenhäuser sind aus Sicht der KBV insofern rechtswidrig, da sie die Wettbewerbsnachteile für den ambulanten Bereich verschärfen. Eine einseitige Förderung verstößt gegen EU-Recht. Am 10. Juni 2024 hat die KBV daher hierzu eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht“, erläutern die Vorstände in dem Schreiben.
Kritik üben sie auch an den Plänen für die Ermächtigung pädiatrischer Institutsambulanzen. Dort, wo Kinderärzte fehlten, seien auch schlicht weg keine Krankenhäuser. Eine echte Steuerung/Abgrenzung lasse sich nach nur durch einen kinderärztlichen Überweisungsvorbehalt erreichen.
Die KBV-Spitze befürchtet, dass die Regelung – wie bei den psychiatrischen Institutsambulanten (PIA) – tatsächlich ausgedehnt und in den Institutsambulanzen reguläre vertragsärztliche und ‐psychotherapeutische Leistungen erbracht werden.
Bei der fachärztlichen Weiterbildung moniert die KBV, dass verbundene Mehrkosten bei den Krankenhäusern künftig über Zuschläge auf die DRG‐Fallpauschalen berücksichtigt werden sollten. Für Vertragsärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs sei hingegen keine gesonderte Vergütung erhalten. „Eine gesonderte Vergütung des Ausbildungsmehraufwands, auch im fachärztlichen Bereich, ist daher dringend für den ambulanten Sektor vorzusehen.“
Die KBV appelliert an die Bundesländer, den eingeschlagenen „teuren und von einer zentralistischen Ideologie geprägten Irrweg nicht fortzusetzen“. Die rund 100.000 Praxen stünden für jährlich rund 570 Millionen Behandlungsfälle, die Krankenhäuser dagegen für rund 20 Millionen.
Ohne die niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten sowie ihre Teams sei eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung nicht möglich. Sie entlasteten zudem in erheblichem Maße die Krankenhäuser. In beiden Sektoren müssten die Rahmenbedingungen verbessert werden.
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