Politik

Keine Anpassungen bei Sanitätshäusern im Besitz von Krankenhäusern geplant

  • Donnerstag, 30. Mai 2024
/picture alliance, Winfried Rothermel
/picture alliance, Winfried Rothermel

Berlin – Die Bundesregierung plant keine Regelung zur Untersagung des Besitzes von Sanitätshäusern durch Krankenhäuser.

Ein solches Verbot für den Bereich der klinischen Versorgung wäre unverhältnismäßig, weil Krankenhäuser nur in sehr eingeschränktem Umfang Hilfsmittel zur Inanspruchnahme außerhalb der stationären Behandlung verordnen könnten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion.

Soweit es für die Versorgung von Patienten im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderlich sei, könnten Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements Hilfsmittel für die Versorgung in einem Zei­traum von maximal sieben Tagen verordnen.

Vor diesem Hintergrund erscheine die Annahme einer besonderen Gewinnerzielungsabsicht von Kranken­häusern hinsichtlich des Betreibens von Sanitätshäusern fernliegend, so die Begründung.

Die Unionsfraktion hatte in ihrer Anfrage davor gewarnt, aus ihrer Sicht könne sich eine „potenzielle Kosten­belastung“ des Gesundheitswesens entwickeln, indem Hilfsmittel, Verbandmittel, bilanzierte Diäten zur en­teralen Ernährung sowie Harn- und Blutteststreifen „wohlwollend und großzügig verordnet“ würden, „um eine gesteigerte Gewinnerzielungsabsicht mit der ambulanten Nachversorgung zu erzielen“.

Bezüglich eines grundsätzlichen Bürokratieabbaus in dem Bereich wird in der Antwort der Bundesregierung darauf verwiesen, dass man prüfe, „ob und wenn ja auf welchem Wege sich eine stärkere Standardisierung administrativer Regelungen zur Durchführung von Hilfsmittelversorgungen erreichen lässt“. Welche Regelungen gegebenenfalls vereinheitlichungsfähig sind, sei Teil der Prüfung.

EB/aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung