Vermischtes

AOKen erproben elektronische Verordnung für orthopädische Hilfsmittel

  • Mittwoch, 17. April 2024
/picture alliance, photothek, U. Grabowsky
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Dortmund – Der Gesetzgeber will, dass Sanitätshäuser, orthopädietechnische Werkstätten, Hörakustiker und Augenoptiker bis zum 1. Juli 2027 elektronische Verordnungen (E-Verordnungen) von Hilfsmitteln verarbeiten können.

Um das Verfahren zu testen, beteiligen sich der AOK Bundesverband sowie sechs weitere Allgemeine Orts­kran­kenkassen (AOKen) nun an dem Pilotprojekt E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel unter Leitung des Bundesinnungs­verbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT).

Vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung sollen AOKen Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordost, Nord­west, Plus (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt) und der AOK Bundesverband gemeinsam mit weiteren Part­nern des Pilotprojektes die elektronische Verordnung für orthopädische Hilfsmittel prüfen und sich an dessen Um­setzung beteiligen.

„Die Mitarbeit von Kostenträgern, die insgesamt 37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland ver­treten, ist ein wichtiger Schritt für die Prozessoptimierung“, sagte Thomas Münch, Vorstandsmitglied des BIV-OT.

„Ziel unseres Projektes war es von Anfang an, den gesamten Prozess von der elektronischen Verordnung des Arztes, über den Versicherten und den Kostenvoranschlag des Leistungserbringers bis hin zur Abrechnung mit dem Kostenträger abzubilden.“

„Wir wollen gemeinsam mit den bisherigen Partnern des Pilotprojektes den Weg der E-Verordnung für ortho­pä­dische Hilfsmittel gematikkonform und mit Wahlfreiheit für die Versicherten gestalten und erproben“, erklärte der Hilfsmittel-Experte des AOK Bundesverbands, Frank Rudolf.

Das Pilotprojekt zur Einführung der E-Verordnung für Hilfsmittel wurde 2021 von den Gesundheitshandwer­ken aufgesetzt, um Prozesse in der E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel frühzeitig anpassen zu können.

Das BIV-OT-Projekt ist ein Teil des Pilotprojektes. Nach Angaben des BIV-OT sollen die Prozesse der elektroni­schen Verordnung für orthopädische Hilfsmittel stufenweise für alle Nutzer der E-Verordnung (Ärzte, Sanitäts­häu­ser, Patienten und Kostenträger) optimiert werden.

Schnittstellen sollen transparent gestaltet und das Pilot­projekt wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet werden.

nfs

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