AOKen erproben elektronische Verordnung für orthopädische Hilfsmittel

Dortmund – Der Gesetzgeber will, dass Sanitätshäuser, orthopädietechnische Werkstätten, Hörakustiker und Augenoptiker bis zum 1. Juli 2027 elektronische Verordnungen (E-Verordnungen) von Hilfsmitteln verarbeiten können.
Um das Verfahren zu testen, beteiligen sich der AOK Bundesverband sowie sechs weitere Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKen) nun an dem Pilotprojekt E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel unter Leitung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT).
Vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung sollen AOKen Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordost, Nordwest, Plus (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt) und der AOK Bundesverband gemeinsam mit weiteren Partnern des Pilotprojektes die elektronische Verordnung für orthopädische Hilfsmittel prüfen und sich an dessen Umsetzung beteiligen.
„Die Mitarbeit von Kostenträgern, die insgesamt 37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland vertreten, ist ein wichtiger Schritt für die Prozessoptimierung“, sagte Thomas Münch, Vorstandsmitglied des BIV-OT.
„Ziel unseres Projektes war es von Anfang an, den gesamten Prozess von der elektronischen Verordnung des Arztes, über den Versicherten und den Kostenvoranschlag des Leistungserbringers bis hin zur Abrechnung mit dem Kostenträger abzubilden.“
„Wir wollen gemeinsam mit den bisherigen Partnern des Pilotprojektes den Weg der E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel gematikkonform und mit Wahlfreiheit für die Versicherten gestalten und erproben“, erklärte der Hilfsmittel-Experte des AOK Bundesverbands, Frank Rudolf.
Das Pilotprojekt zur Einführung der E-Verordnung für Hilfsmittel wurde 2021 von den Gesundheitshandwerken aufgesetzt, um Prozesse in der E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel frühzeitig anpassen zu können.
Das BIV-OT-Projekt ist ein Teil des Pilotprojektes. Nach Angaben des BIV-OT sollen die Prozesse der elektronischen Verordnung für orthopädische Hilfsmittel stufenweise für alle Nutzer der E-Verordnung (Ärzte, Sanitätshäuser, Patienten und Kostenträger) optimiert werden.
Schnittstellen sollen transparent gestaltet und das Pilotprojekt wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet werden.
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