Politik

Kinder mit Varianten der Geschlechts­entwicklung sollen besser geschützt werden

  • Freitag, 18. Dezember 2020
/picture alliance, Christian Ohde
/picture alliance, Christian Ohde

Berlin – Bundestagsabgeordnete zeigten sich gestern von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung überwiegend überzeugt. Ge­genstand der ersten Lesung im Bundestag war auch ein Antrag der Grünen, in dem diese für die Einrich­tung eines Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen eintritt.

Mit dem Entwurf der Bundesregierung soll das Recht von Kindern auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden. Vorgesehen ist ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.

Der Gesetzentwurf stellt außerdem klar, dass Eltern nur dann einem operativen Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen ihres Kindes einwilligen können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann.

Zudem bedarf die Einwilligung zu einem solchen Eingriff grundsätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung beziehungsweise der vorherigen Begutachtung durch eine interdisziplinäre Kommission. Ist der Eingriff zur Abwehr einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr erforderlich, muss keine Genehmigung eingeholt werden.

„Geschlechtsangleichende Operationen geschahen früher oftmals zum Leidwesen der betroffenen Kinder, jetzt sollen sie nur noch in Notfällen möglich sein“, sagte der Abgeordnete Paul Lehrieder, CDU/CSU-Fraktion. Mit dem Gesetzentwurf solle „die Integrität der Kinder auf sexuelle Selbstbestimmung geschützt und das Kindeswohl in den Mittelpunkt gestellt werden“, berichtete er.

„Intergeschlechtlichkeit ist keine psychische Störung - Menschen sind vielfältig“, sagte Jens Brandenburg (FDP). „Allzu oft raten Ärzte zu einer eindeutigen Geschlechtsangleichung und das Kind wird mit einer irreversiblen Operation belastet.“ Hier brauche man ein gesetzliches Verbot beziehungsweise die qualifizierte Beratung einer interdisziplinären Kommission. „Dadurch wird die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt“, betonte der FDP-Politiker.

„Aus medizinischer Sicht kann der Gesetzentwurf die Belange der betroffenen Kinder nicht eindeutig klären“, sagte Robby Schlund, Arzt und Abgeordneter der AfD-Fraktion. Grundsätzlich sollten aus seiner Sicht aber die Eltern über das Wohl ihrer Kinder entscheiden, nicht die Familiengerichte.

„Wir sollten sagen: ‚du bist richtig, ganz genauso wie du bist'. Wir müssen lernen mit der Geschlechter­vielfalt umzugehen“, sagte Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Fraktion der Grünen. Seiner An­sicht nach hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu viele Lücken“. „Wir brauchen ein Gesetz, dass alle Kinder schützt, und einen Entschädigungsfonds für Menschen, die bis heute unter einer geschlechtsangleichenden Operation leiden“, forderte er.

„Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit“, betonte Karl-Heinz Brunner (SPD). Die Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) berücksichtige das nicht. Dem wider­sprach Alexander Krauß (CDU/CSU): „Es gibt nach medizinisch-wissenschaftlichem Stand sehr unterschied­liche Störungen. Wir müssen die Expertise der Bundesärztekammer und der Fachgesellschaften mehr nutzen.“

Die BÄK kritisiert in einer Stellungnahme ein mögliches grundsätzliches Operationsverbot. Dies werde den betroffenen Kindern und Jugendlichen nicht gerecht und konterkariere zum Teil eine evidenzba­sier­te Behandlung.

„Der Gesetzentwurf unterstellt Ärzten, medizinisch nicht indizierte Operationen vorzunehmen“, sagte Clemens Kamrath, Oberarzt am Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Gießen und Marburg gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Diese seien aber natürlich jetzt auch schon verboten. Bei einem generellen Verbot könnten sinnvolle Therapien den Betroffenen nicht mehr zugänglich gemacht werden.

Beide Gesetzesentwürfe wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages überwiesen. Am 13. Januar soll eine Sachverständigenanhörung stattfinden.

PB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung