Kinderuntersuchungsheft dokumentiert künftig auch zahnärztliche Untersuchungen

Berlin – Künftig werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert – gemeinsamen mit den übrigen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden.
Ziel ist, Eltern besser über die Untersuchungen zu informieren. Dafür wird es im neu konzipierten Kinderuntersuchungsheft auch Informationen zu den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen geben. Bisher wurden diese gesondert in eigenen Heften der Zahnärzteschaft erfasst, dem Kinderzahnpass.
Die Änderung gilt ab Anfang kommenden Jahres. Bis dahin werden Einleger und Aufkleber für die bestehenden Kinderuntersuchungshefte produziert. Der G-BA wird informieren, wenn Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser und Hebammenverbände die Dokumentationsbögen und die Aufkleber bestellen können.
Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.
Zu ihnen gehören unter anderem eine Untersuchung der Mundhöhle, Beratung zu Risiken von zuckerhaltigen Speisen und Getränken und eine Beratung zur richtigen Mundhygiene.
Die Details sind in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten geregelt.
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