Politik

Koalition will stabile Krankenkassen­beiträge trotz Coronakrise

  • Donnerstag, 20. Mai 2021
/Setareh, stockadobecom
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Berlin – Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sollen trotz der Milliardenkosten der Coronapandemie vor steigenden Beiträgen bewahrt werden. Geplant sei, bei Bedarf den Steuerzus­chuss so zu erhöhen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag das heutige Niveau von 1,3 Prozent nicht übersteigt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur heute aus Koalitionskreisen in Berlin.

Wie das Handelsblatt berichtete, sieht eine Formulierungshilfe der Regierung für die Koalitionsabgeord­neten im Bundestag vor, dass dafür ein „abweichender Bundeszuschuss“ greifen soll.

Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags legen die Kassen jeweils selbst für ihre Mitglieder fest, sie können dabei vom Durchschnitt abweichen. Im Schnitt war der Aufschlag auf den allgemeinen Satz bereits in diesem Jahr wegen der gestiegenen Kosten der Coronakrise um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Der Gesamt­beitrag umfasst den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent und den kassenindividuellen Zusatz­beitrag.

Bereits geplant war, dass die Krankenversicherung für 2022 zunächst einen zusätzlichen Zuschuss von sieben Milliarden Euro erhält und die Milliardenspritze für die Kassen je nach Bedarf vergrößert oder verkleinert werden kann. Vorgesehen ist, dass dies Finanz- und Gesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundestags bestimmen.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung hatte auf eine deutlich größere Finanzspritze des Bundes für 2022 gedrungen. Absehbar sei eine Lücke von 18 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte eine Anhebung des Zuschusses für 2022 um 12,5 Milliarden Euro auf dann insge­samt 27 Milliarden Euro vorgeschlagen. Für das laufende Jahr gibt der Bund bereits einen Extrazuschuss von 5 Milliarden Euro über die regulären 14,5 Milliarden Euro hinaus.

Die Regelungen zur Finanzspritze sollen gesetzlich mit dem geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) beschlossen werden. Ursprünglich war die Verabschiedung dieses Geset­zes für morgen vorgesehen.

Doch ebenfalls gemeinsam mit dem GVWG soll die geplante Anbindung der Löhne in der Altenpflege an Tarife beschlossen werden, hieß es in Koalitionskreisen. Hier habe es in den Verhandlungen zwischen dem Gesundheits- und dem Arbeitsministerium sowie zwischen Union und SPD aber noch keinen Durchbruch gegeben.

dpa

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