Koalitionsvertrag in Brandenburg steht

Potsdam – Etwas mehr als zwei Monate nach der Landtagswahl steht der Koalitionsvertrag von SPD und BSW in Brandenburg. Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) und der BSW-Landesvorsitzende Robert Crumbach stellten heute den Entwurf, in der ersten Dezemberwoche sollen Parteitage von SPD und BSW endgültig über den Vertrag entscheiden, vor.
Damit könnte Woidke am 11. Dezember im Landtag erneut als Ministerpräsident gewählt und vereidigt werden. Zu konkreten Ministerinnen- und Ministerposten wollten sich zum jetzigen Zeitpunkt weder Woidke noch Crumbach äußern.
Zum Gesundheitsbereich heißt es in dem Vertragsentwurf, die Brandenburgerinnen und Brandenburger müssten sich überall im Land auf die medizinische und pflegerische Versorgung verlassen können. Krankenhausplanung sei und bleibe „Sache des Landes“ – alle Krankenhausstandorte sollen als „Orte der regionalen Gesundheitsversorgung“ erhalten bleiben.
„Wir werden die Investitionspauschale erhöhen und die notwendige Kofinanzierung des Transformationsfonds sicherstellen. Darüber hinaus prüft die Koalition Möglichkeiten zur Hilfe von in Not geratenen Kliniken“, heißt es weiter. Eine „besondere Bedeutung“ bei der Trägerschaft von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren und Pflegeeinrichtungen solle den Kommunen und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zukommen.
Eröffnet werden sollen noch stärkere Möglichkeiten für den Einsatz von innovativen, digitalen Lösungen im Gesundheitswesen. Außerdem soll der Rettungsdienst auf einem qualitativ hohen Niveau unter Nutzung eines landesweit einheitlichen Telenotarztsystems ausgebaut und gesetzliche Möglichkeiten für regionale Lösungsvorschläge geschaffen werden.
Die Ausbildung junger Medizinerinnen und Mediziner soll durch den zügigen Aufbau der Universitätsmedizin in Cottbus und die Unterstützung der Medizinischen Hochschule Brandenburg gestärkt werden. Zudem soll das Landärzteprogramm aufgestockt werden.
Im Zusammenhang mit der Coronapandemie soll eine Enquetekommission eingesetzt werden. Diese soll herausarbeiten, wie „staatliche Eingriffe in die Freiheitsrechte unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit so gering wie möglich gehalten werden können, wie unser Gesundheitssystem für die Bewältigung von Pandemien aufgestellt ist und welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Menschen erfolgreich waren“. Dazu sollen auch Beratungen über ein sogenanntes Corona-Amnestiegesetz gehören.
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