Politik

Kommission schlägt raschen Aufbau eines Dateninstituts vor

  • Freitag, 9. Dezember 2022

Berlin – Für das im Koalitionsvertrag vorgesehene Dateninstitut soll es einen „raschen und schlanken Gründungsprozess“ geben. Dies schlägt die eingesetzte Gründungskommission in einem heute veröffentlichten Zwischenbericht vor.

Die Gründung eines Dateninstituts ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Das Institut soll demnach Datenverfügbarkeit und Datenstandardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren. Es soll so dabei helfen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenziale von Daten besser auszuschöpfen.

Nach Ansicht der Kommission kann das Dateninstitut im vorgesehenen Umfang (Gründungsteam mit Use-Case-Expertise, Aufbauexpertise und Leitungsexpertise) bereits bis zum Sommer 2023 gegründet werden. Es sei dazu aber „dringend erforderlich, vom Planen ins Handeln zu kommen, um die Datennutzbarkeit in Deutschland endlich tatsächlich voranzubringen“.

Deshalb schlägt die Gründungskommission den „Nukleus eines Dateninstituts“ ins Leben zu rufen, welcher dann bedarfsabhängig wachsen kann. Für die Arbeit des Gründungsteams sei es erforderlich, zumindest einen Teil der bislang im Haushalt gesperrten Mittel für das Dateninstitut relativ zügig freigegeben zu bekommen, betonen die Kommissionsmitglieder.

Diese verweisen für den Bereich der Gesundheitsversorgung darauf, dass die Zusammenführung und Auswertung verschiedener Datenquellen wertvolle Erkenntnisse zu Genesungsverlauf, mittel- und langfristigen Auswirkungen von Krankheitsbildern, Medikamentenentwicklung, Kapazitäten im Gesundheitssektor, Versorgungslage und -qualität, Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sowie der Effektivität von öffentlichen Maßnahmen wie Impfkampagnen liefern könne.

Die Gründungskommission sieht das künftige Dateninstitut als einen „Think and Do Tank“. Insbesondere die Umsetzung konkreter Projekte soll im Mittelpunkt der Arbeit stehen und Grundlage für die wesentlichen Funktionen des Dateninstituts bieten.

Das Institut könne beispielsweise privatwirtschaftliche und universitäre Forschungsprojekte rechtlich begleiten und Best Practices für die Umsetzung der Forschung entwickeln, so die Kommission. Weitere Aufgabenfelder sieht sie bei technischen Lösungen wie Anonymisierungs­standards, Schnittstellen sowie Infrastrukturlösungen wie Kollaborationsplattformen zum freiwilligen Datenteilen.

Als potenziell relevant sieht die Kommission eine weite Bandbreite von Daten: Forschungsdaten und Routinedaten aus Krankenhäusern und Arztpraxen, die von Privaten gehaltenen Daten über Lebensgewohnheiten (Bewegungsverhalten, Essgewohnheiten etc.), die von den Statistischen Ämtern gehaltenen demografischen Daten oder auch medizinische Registerdaten.

Wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam betonten, soll die berufene fünfköpfige Gründungskommission die Bundesregierung weiter unterstützen – das Gründungskonzept werde in den nächsten Wochen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Kommission erarbeitet.

EB/aha

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