Politik

Krankenhäuser warnen vor Arzneimittelengpässen, Warken sieht Versorgung gesichert

  • Freitag, 19. September 2025
/picture alliance, Guido Kirchner
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Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor massiven Engpässen bei Arzneimitteln im bevorstehenden Winter und stellt eine Reihe an Forderungen zu deren Sicherstellung an die Politik. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beschwichtigt unterdessen bei dem Thema.

Besonders Kinderarzneimittel seien wie schon in den vergangenen Jahren knapp, mahnt die DKG heute. Doch auch die Versorgung in den Krankenhäusern sei „massiv gefährdet.“

„Nahezu jeder Patient im Krankenhaus ist auf eine sichere Arzneimitteltherapie angewiesen. Wenn aber selbst grundlegende Medikamente fehlen, geraten wir schnell an die Grenzen der Versorgungssicherheit“, erklärte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.

Die Engpässe würden nicht nur zu Versorgungsproblemen führen, sondern auch einen enormen logistischen Mehraufwand in den Krankenhausapotheken und bei den krankenhausversorgenden Apotheken verursachen, prognostizierte er.

Warken wies diese Warnungen zurück. „Ich kann die Sorgen der Menschen verstehen, angesichts der Situation in den vergangenen Jahren“, sagte sie. „Aber ich kann beruhigen: Die Versorgung mit Arzneimitteln ist gewährleistet.“ Im Vergleich zu vergangenen Jahren habe sich die Situation vor allem bei Kinderarzneimitteln verbessert. „Sofern erforderlich, können wir auch kurzfristig bei Engpässen mit geeigneten Maßnahmen reagieren“, betonte Warken.

Graß forderte demgegenüber „einen klaren politischen Kurs, der den Krankenhäusern Planungssicherheit gibt“. Wie dieser Kurs nach Sicht der DKG aussehen sollte, beschreibt sie in einem Positionspapier zur Arzneimittelversorgung an Krankenhäusern.

Demnach müssten Engpässe vor allem durch ein optimiertes Monitoring, Ausnahmeregelungen und Belieferungspflichten bekämpft werden. So sei zwar im Arzneimittelgesetz geregelt, dass pharmazeutische Unternehmen im Rahmen ihrer Verantwortung eine bedarfsgerechte und konti­nuierliche Belieferung vollversorgender Arznei­mittelgroßhandlungen gewährleisten müssten.

Bei Krankenhäusern, die ihre Arzneimittel direkt vom Herstellerunternehmen bezögen, bestehe hingegen bisher keine analoge Belieferungspflicht. Das könne im Falle eines Engpasses dazu führen, dass die Hersteller die Belieferung des Großhandels vorziehen und die Krankenhäuser nachrangig oder gar nicht beliefert werden.

„Die Sicherstellung der Belieferung von Kran­kenhausapotheken ist aber genauso wichtig wie die Belieferung des Großhandels“, heißt es im Positionspapier.

Keine weitere Verschärfung dürfe es hingegen bei den Lagerhaltungspflichten geben. 2023 hatte der Gesetzgeber die Krankenhäuser im Rahmen des Arzneimittel‑Lieferengpass-Bekämpfungs- und Versorgungs­verbesserungsgesetzes (ALBVVG) Verpflichtungen zur Erweiterung der Vorratshaltung für ausgewählte Arzneimittel in Krankenhausapotheken eingeführt.

Mit deren Implementierung seien die Häuser aktuell noch stark gefordert, ohne dass sie dabei einen Ausgleich für höhere Lagerwerte oder die Kosten für die Lagerbewirtschaftung erhalten würden.

Bisher seien weder Instrumente für eine Refinanzie­rung dieser Mehraufwände geschaffen worden noch sei die Bevorratungspflicht in eine Gesamtkrisenstrategie eingebettet worden. „Dieses Vorgehen stößt bei Krankenhäusern nach wie vor auf heftige Kritik“, heißt es in dem Papier.

Sollten im Rahmen der europäischen Gesetzgebung weitere Überlegungen zur Bevorratung angestellt werden, dann dürften Verantwortung und finanzielle nicht allein bei den Krankenhäusern liegen, fordert die DKG.

Eine Entlastung fordert die DKG auch bei der Abwicklung rückwirkender Erstattungsansprüche. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) waren der Geltungszeitpunkt des vereinbarten Erstattungsbetrages vom 13. Monat auf den siebten Monat nach erstma­ligem Inverkehrbringen verschoben worden.

Da der Erstattungsbetrag für Arzneimittel aber frühestens neun Monate, oftmals erst zwölf Monate nach Inver­kehrbringen des Arzneimittels vereinbart werde, würden regelhaft rückwirkende Erstattungs­ansprüche über einen Zeitraum von mehreren Monaten resultieren.

Dies führe für die Krankenhäuser insbesondere bei hochpreisigen Arz­neimitteln zu einem erheblichen Aufwand bei der Abwicklung von Rückforderungen der Krankenkassen. Dies dürfe für die Krankenhäuser nicht zu zusätzlichen Risiken und vermehrter Bürokratie führen.

Auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sei die Abwicklung der rückwirkenden Erstat­tungsansprüche mit finanziellen Unsicherheiten und einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Die DKG fordert deshalb, einen neuen Weg für die Rückerstattung zu schaffen, der für die Krankenhäuser aufwandslos ist.

lau/dpa

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