Politik

Krankenhauspolitik benötigt Neustart nach Bundestagswahl

  • Freitag, 6. Dezember 2024
/Gorodenkoff, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat von der zukünftigen Bundesregierung gefordert, nach der Wahl notwendige Korrekturen an dem Gesetz für eine Krankenhausreform (KHVVG) vorzunehmen. Grund sei, dass die Reform nicht dazu beitrage, den kalten Strukturwandel und das unkontrollierte Wegbrechen von Krankenhausstandorten zu stoppen, hieß es heute.

„Durch den über Jahre hinweg versäumten Inflationsausgleich befinden wir uns bereits in einer Abwärts­spirale, die sich nur noch schwer anhalten lässt“, sagte DKG-Vorstandvorsitzender Gerald Gaß. Eine neue Regierung müsse deshalb kurzfristig Entscheidungen treffen, um unbedingt die Krankenhausstand­orte zu erhalten, die auch perspektivisch für die Versorgung dringend gebraucht würden.

Die anderen Standorte benötigten zumindest Zeit und klare Rahmenbedingungen, um alternative Konzepte zu entwickeln und Fusionen zu organisieren. „All das bietet das jetzt beschlossene KHVVG nicht“, so Gaß.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) warnt unterdessen vor einer Pleitewelle unter den Krankenhäu­sern im Freistaat aufgrund der Krankenhausreform. Acht von zehn Kliniken in Bayern rechneten damit, dass sie das laufende Jahr mit Verlust abschließen, berichtete die Verbandsvorsitzende Tamara Bischof in München. Die BKG befürchte, dass viele Kliniken „die hohen Defizite nicht länger tragen können“.

Bislang sei die Zahl der insolventen Kliniken in Bayern zwar noch überschaubar, ergänzte BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen. Kommendes Jahr sei aber eine Pleitewelle zu befürchten, wenn nicht gegengesteuert wer­de. Die BKG dränge deshalb auf schnelle Nachbesserungen an der Krankenhausreform, sagte Bischof. Die ge­plante Klinikreform bringe viel zusätzliche Bürokratie für die Krankenhäuser, aber wenig absehbaren Nutzen, kritisierte Engehausen.

Eine neu gewählte Bundesregierung müsse umfangreiche Änderungen an der Klinikreform vornehmen. Kranken­häuser müssten dafür bezahlt werden, dass sie die Behandlung der Bevölkerung sicherstellen, und nicht dafür, dass sie möglichst viele Operationen oder Untersuchungen vornehmen.

Die Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll finanziellen Druck auf die Kliniken mindern und mehr Spezialisierung durchsetzen. Dafür soll die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden.

Von der bayerischen Staatsregierung erwartet die BKG eine ordnende Rolle: In Regionen, in denen das Versor­gungsangebot größer ist, als es die Bevölkerung eigentlich braucht, müsse der Freistaat „eine Schiedsrichter­rolle“ einnehmen, forderte Engehausen. Das Gleiche gelte für Regionen, in denen das Versorgungsangebot nicht ausreicht. Das sei keine leichte Aufgabe.

hil/sb

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