Politik

Krankenhausreform: Bundesregierung offenbar uneins über Änderungen

  • Freitag, 26. September 2025
/natali_mis, stock.adobe.com
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Berlin – Bei den geplanten Änderungen der Krankenhausreform gibt es offenbar unterschiedliche Ansichten innerhalb der Bundesregierung. Informationen des Deutschen Ärzteblattes zufolge besteht das Bundesfinanzministerium (BMF) auf Änderungen im Entwurf des Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG) angesichts der knappen Haushaltssituation des Bundes und der dramatischen Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

„Die Verzögerung der Verabschiedung des Krankenhausanpassungsgesetzes im Bundeskabinett ist vor allem mit Vorbehalten des Bundesfinanzministeriums zu erklären“, sagte gestern Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag. „Denn das Gesetz ist in keiner Weise dazu geeignet, das Ausgabenplus von zehn Prozent im Krankenhausbereich für 2025 (rund 14 Milliarden Euro) in irgendeiner Weise in den Griff zu bekommen.“

Dem BMF leuchte es offenbar nicht ein, wie die geplante zeitliche Verschiebung der beschlossenen Krankenhausreform und vorgesehene Abschwächung der Qualitätsvoraussetzungen, die zu Standortkonzentrationen führen sollen, billiger oder kostenneutral sein sollen, so Dahmen weiter. Die im KHAG enthaltene Kosteneinschätzung sei unglaubwürdig.

„Wir gehen davon aus, dass das Gesetz Anfang Oktober mit Modifikationen ins Bundeskabinett gehen wird. Möglich ist etwa, dass die vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten strenger zeitlich befristet und an weitere Bedingungen geknüpft werden“, sagte der Grünen-Politiker.

Auch der niedersächsische Gesundheitsminister, Andreas Philippi (SPD), erklärte dem Deutschen Ärzteblatt: „Das Bundesfinanzministerium und das Bundesgesundheitsministerium können sich nicht auf einen Kabinettsentwurf des KHAG einigen.“

Dabei gehe es in erster Linie um die Länge der Frist für Ausnahmemöglichkeiten bei den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen. „Das BMF fordert eine Verkürzung der Ausnahmen auf zwei Jahre plus zwei weitere Jahre. Für die Umsetzung der Reform in den Ländern ist das deutlich zu knapp bemessen“, betonte Philippi.

Dem bisherigen Referentenentwurf des KHAG zufolge sollen die Länder über Ausnahmen von bis zu drei Jahren entscheiden dürfen. Entsprechend müssten Krankenhäuser in dieser Zeit die bundeseinheitlich geltenden Qualitätskriterien der Leistungsgruppen nicht erfüllen.

Für eine Verlängerung von weiteren maximal drei Jahren müsste ein Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen erzielt werden. Für Sicherstellungskrankenhäuser sollen die Ausnahmen unbefristet gelten.

Weiter gehe es aber auch um die Erreichbarkeitsvorgaben, erklärte Philippi weiter. Im bisherigen Entwurf des KHAG habe es eine gute Regelung gegeben, dass die Länder über die Erreichbarkeitsvorgaben entscheiden dürfen, sagte der Minister. „Auch hier fordert das Finanzministerium Verschärfungen.“

Bei der Diskussion darum, dass die Krankenhausreform Geld einsparen soll, muss Philippi zufolge aber immer mit bedacht werden, dass die Reform auch vor Ort umgesetzt werden muss. „Insbesondere in ländlichen Räumen brauchen wir Ausnahmegenehmigungen, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung abzusichern.“

„Wir warten jetzt noch auf den finalen Kabinettsentwurf“, sagte Philippi weiter. Er halte es aber für realistisch, dass es am 8. Oktober einen Beschluss im Bundeskabinett geben werde.

Der Beschluss des KHAG im Bundeskabinett war ursprünglich für Anfang September geplant, wurde allerdings kurzfristig von der Agenda genommen. Nun ist das Gesetz erneut für Anfang Oktober angesetzt.

Vor allem die Bundesländer drängten in den vergangenen Monaten auf eine schnelle Revision der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Sie benötigen Klarheit für ihre laufenden Planungen zur Umsetzung der Krankenhausreform. Dabei sind die Länder unterschiedlich weit.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte direkt zu Beginn ihrer Amtszeit erläutert, dass sie hinsichtlich der Novelle auf die Länder zugehen wolle. Die Krankenhausreform müsse „praxistauglich“ werden, betonte sie immer wieder.

Damit war konkret gemeint: Mehr Ausnahmen für die Länder, insbesondere die bundeseinheitlich beschlossenen Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen nicht zwingend umsetzen zu müssen. Außerdem soll die gesamte Krankenhausreform zeitlich verschoben werden.

cmk

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