Politik

Krankenhausreform frühestens Anfang Oktober im Bundeskabinett

  • Freitag, 19. September 2025
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU, Mitte) und sein neues Kabinett trafen sich gestern Abend zur ersten Sitzung. /picture alliance, photothek.de, Florian Gaertner
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU, Mitte) und sein neues Kabinett trafen sich gestern Abend zur ersten Sitzung. /picture alliance, photothek.de, Florian Gaertner

Berlin – Das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) kann frühestens am 8. Oktober im Bundeskabinett beschlossen werden. Denn die Kabinettssitzungen seit dem ursprünglichen Termin am 10. September fanden nicht oder werden nicht stattfinden.

In dieser Woche gab es am Mittwoch keine Kabinettsitzung, da im Bundestag der Haushalt 2025 abschließend debattiert wurde. In der kommenden Woche wird ebenfalls am Mittwoch der Haushalt 2026 in der ersten Runde im Parlament beraten.

In der Woche darauf – am 30. September und 1. Oktober – geht das Bundeskabinett in Klausur und wird sich grundsätzlich beraten. Ein spezielles Gesetz stehe dann nicht auf der Tagesordnung, wohl aber das Thema Wettbewerbsfähigkeit, hieß es aus Regierungskreisen.

In einer Zeitplanung vom 5. September waren noch reguläre Gesetze vorgesehen, im Gesundheitsbereich vor allem die Kenntnisnahmen von Äußerungen des Bundesrates zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.

Laut diesem Zeitplan, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, soll am 8. Oktober eine Änderung des Transplantationsgesetzes, die sogenannte Lebendorganspende, geregelt werden. Außerdem soll das Medizinal-Cannabisgesetz auf der Tagesordnung stehen. In diese Reihe könnte auch das KHAG fallen, sofern sich die Regierungsinternen Diskussionen dazu bis dahin beilegen lassen.

Denn so wie es der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am 10. September beschrieben hatte – es gebe noch „kleineren Beratungsbedarf“, aber „nichts gravierendes“ – ist es offenbar nicht: Genaues wird im politischen Berlin zwar nicht genannt, aber die Gerüchte halten sich, dass die Einwände am Gesetzesentwurf, die das SPD-geführte Bundesfinanzministerium vorgetragen hat, nur aus der Feder von Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitikern stammen können.

Auch sollen die Bundesländer – ganz gleich, welche Parteifarbe – weiterhin mit den geplanten Regelungen des KHAG nicht zufrieden sein, beispielsweise bei den vorgesehenen Leistungsgruppen und der Definition der Fachklinken.

Da der Entwurf des KHAG bislang nicht in die parlamentarische Beratung gegangen ist, wächst auch unter den Krankenkassen die Sorge, dass sie demnächst vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) aufgefordert werden könnten, ihren Anteil zum Transformationsfonds im Jahr 2026 in Höhe von insgesamt 2,5 Milliarden Euro bereit zu stellen.

Denn diese Regelung ist im KHVVG enthalten – auch dies müsste geändert werden, wenn das politische Vorhaben, den Transformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu finanzieren, umgesetzt werden soll. Das Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden wurde gestern vom Bundestag beschlossen.

Unterdessen planen die Bundesländer den Umbau der Krankenhauslandschaft. So hatte Niedersachsen kürzlich mitgeteilt, dass in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 ein Betrag von 600 Millionen Euro für Krankenhausinvestitionen in den Landeshaushalt veranschlagt werden.

Aus dem Transformationsfonds könne Niedersachsen pro Jahr mit 444 Millionen Euro rechnen, sofern das Land die gleiche Summe ebenso aufbringt. „So erreichen wir, dass wir bis zum Ende des Jahrzehnts die Ko-Finanzierung sicherstellen können“, erklärte Minister Andreas Philippi (SPD) in einer Mitteilung.

Aus Hessen berichtete das Ministerium in einer Mitteilung, man nun das Verfahren zur Antragsstellung der Leistungsgruppen gestartet. Man wolle „nicht weiter auf den Bund warten“, erklärte Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU).

In Hessen hatte es zur Vorbereitung der Krankenhausreform in sechs Regionen Versorgungskonferenzen gegeben. Stolz forderte vom Bund, dass nun schnell „Planungs- und Rechtssicherheit“ geschaffen werden müsse.

Auch der Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Manne Lucha (Grüne), forderte den Bund auf, nun schnell die Koalitionsvereinbarungen zur Krankenhausreform umzusetzen. „Jetzt muss der Bund liefern, damit wir und die Krankenhäuser im Land endlich verlässlich planen können.“ Man brauche nun „dringend Klarheit“, betonte er.

Gleichzeitig forderte er weitere Änderungen am Gesetzesentwurf, sobald die parlamentarischen Beratungen dazu starten. Dazu gehört die viel diskutierte Zwei-Kilometer-Regelung zwischen den Krankenhausstandorten sowie Regelungen zur Zusammenarbeit von ambulanter und stationärer Versorgung.

bee

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