Krankenhausreform: Hecken warnt vor Qualitätsreduzierungsgesetz

Berlin – Vor einer Verschlechterung der Qualität im stationären Bereich aufgrund der Krankenhausreform warnt der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Josef Hecken. Er sorgt sich darum, dass die Reform die Qualitätsvorgaben des G-BA mithilfe von Rechtsverordnungen überschreiben könnte.
„Die Folge: In breitem Stil werden wir es mit Qualitätsreduzierung zu tun haben“, sagte Hecken heute auf einem Rechtssymposium des G-BA. Noch habe der G-BA das Instrument der Mindestmenge, das „einzige Instrument“ zur Qualitätssicherung für die Versorgung. Hier könnten die Länder aber bald Abweichungen mit den geplanten Ausnahmeregelungen bei den Leistungsgruppen treffen, warnte Hecken.
So könnten die Länder durch die geplanten zustimmungspflichtigen Rechtsverordnungen bei der Definition von Qualität in der Krankenhausversorgung künftig mitbestimmen. Die Krankenhausplanungshoheit finde aber dort seine Grenzen, wo Qualität unterschritten werde, sagte Hecken. Ihm zufolge beinhalteten die geplanten 65 Leistungsgruppen lediglich rudimentäre Qualitätsvorgaben für die Versorgung.
Hecken kritisierte weiter, dass über die Krankenhausreform in der öffentlichen Berichterstattung gesagt werde, dass sie die Qualität steigern und evidenzbasierte Medizin vorantreiben werde. Allerdings sei das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eher ein „Qualitätsreduzierungsgesetz“ und ein „Länderstärkungsgesetz“.
Dagmar Felix sprach von einer „Entmachtung des G-BA“, die mit dem KHVVG vorgenommen werde. „Es ist festzustellen, dass dem G-BA zunehmend Kompetenzen entzogen werden“, sagte die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Hamburg, die auch Mitglied in der Regierungskommission Krankenhaus ist. Die Stimmung zwischen der Politik und dem G-BA sei aktuell so schlecht wie nie.
Bislang sei der G-BA für die Festlegung von Qualitätskriterien für deutsche Krankenhäuser verantwortlich. „Man hätte also erwartet, dass der G-BA in diesem Bereich auch im Rahmen der Krankenhausreform als Hauptakteur auftritt“, sagte Felix. „Dem ist aber nicht so.“ Denn die Mindestanforderungen für die Strukturqualität in den Krankenhäusern soll künftig vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Rahmen einer Rechtsverordnung festgelegt werden.
Das BMG soll dabei von einem Ausschuss beraten werden, der besetzt ist mit Vertretern des GKV-Spitzenverbands, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Hochschulmedizin und den Pflegeberufen. „Die Parallelen zum G-BA sind mehr als deutlich“, sagte Felix. „Dadurch wird die Richtlinienkompetenz des G-BA beschnitten.“
Der G-BA dürfe zwar weiterhin Maßnahmen zur Qualitätssicherung implementieren, müsse dabei aber darauf achten, dass keine Widerspruch zu den Vorgaben des BMG entstehe. Dies führe zu unnötigen Doppelstrukturen, kritisierte Felix.
Mit der Krankenhausreform komme es zu einer zunehmenden Verstaatlichung der Qualitätssicherung im stationären Bereich. „Ob das BMG dabei dasselbe Niveau erreichen kann wie der G-BA, bleibt abzuwarten“, so Felix.
Kritik am Klinikatlas und dem Gesunde-Herz-Gesetz
Hecken kritisierte zudem den Bundesklinikatlas, der nicht die Transparenz biete, die Lauterbach versprochen habe. „Beim Bürger entsteht immer noch der Eindruck, dass ihm damit geholfen werde“, sagte Hecken.
Er kritisierte außerdem das geplante Gesunde-Herz-Gesetz, das Lauterbach vorantreiben will. Dass der Bund mit einer neuen Jugenduntersuchung und der verstärkten Verordnung von Statinen zur Prävention in die Versorgung direkt eingreifen wolle, sei Staatsmedizin. Diese könne man machen, allerdings finde Hecken es bedenkenswert, dass dies nun mit Zustimmung der Bundesländer erfolgen solle. Problematisch sei aus seiner Sicht vor allem, dass das Gesetz evidenzfreie Medizin einführen wolle. Das sei eine Gefährdung für die Patientenversorgung.
Man habe jahrelang dafür gekämpft, dass Entscheidungen in der Versorgung nicht lediglich eine Person treffe, die eine Studie gelesen habe, kritisierte Hecken in Richtung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Lauterbach treibt das Gesetz trotz Gegenwind aus der Ärzteschaft und Selbstverwaltung derzeit voran.
Der Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Winfried Kluth, nannte zudem Vorteile, wenn sich die Selbstverwaltung mit Qualitätsinstrumenten befasse. So würden komplexe Prozesse mit einer ruhigen Wissensgenerierung etabliert. Die Selbstverwaltung verfüge sowohl über den Sachverstand als auch die Partizipation vieler Akteure im Gesundheitswesen, betonte Kluth.
Dies sei eine andere Qualität als Adhoc-Anhörungen von Ministerien, sagte Kluth. Allerdings räumte der ehemalige Richter ein, sei auch die häufig lange Dauer von Entscheidungsverfahren des G-BA zu berücksichtigen. Insgesamt betrachtet, seien die Kosten schlechter Normsetzung aber höher als die Kosten guter Normsetzung, so Kluth.
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