Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen wird konkret

Düsseldorf – Die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen geht in ihre entscheidende Phase. Das Gesundheitsministerium (MAGS) will heute über die Pläne informieren, welche Behandlungen die mehr als 300 Kliniken in NRW künftig anbieten sollen.
Dafür hatte das Ministerium am Freitag ein zweites Anhörungsverfahren zu den insgesamt 60 Leistungsgruppen gestartet. Die Anhörungsschreiben sollen nach Angaben des Ministeriums auf die MAGS-Webseite online gestellt werden.
Konkret geht es zum Beispiel darum, welche Kliniken künftig noch Hüftoperationen oder Lebereingriffe vornehmen dürfen oder an welchen Standorten es noch Geburtszentren der höchsten Stufe geben wird. Gesundheitsminister Josef Laumann (CDU) hatte bereits angekündigt, dass es zu „teilweise sehr deutlichen Konzentrationen“ etwa bei komplexen Krebsbehandlungen kommen müsse.
Die Kliniken bekommen wie auch beim ersten Anhörungsverfahren die Möglichkeit zur Stellungnahme. Das Ministerium werte die eingegangenen Stellungnahmen nach dem Ende der Sommerferien aus und treffe auf dieser Basis die Entscheidung, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang künftig anbieten könne, sagte eine Sprecherin.
Bis Jahresende 2024 sollen die fünf Bezirksregierungen dann die entsprechenden Feststellungsbescheide verschicken. Die Krankenhäuser in NRW sollen sich künftig auf bestimmte Leistungen konzentrieren und nicht mehr alles anbieten.
Grundsatz ist aber, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss. Intensivmedizin muss flächendeckend vorgehalten werden.
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