Krankenhausreform: Vor Bund-Länder-Treffen weiter unterschiedliche Vorstellungen zum Procedere

Berlin – Über die Krankenhausreform wollen Bund, Länder sowie die Gesundheitspolitiker der drei Ampelparteien kommende Woche Mittwoch, 29. Mai, erneut gemeinsam in Berlin beraten. Über den Inhalt der Gespräche tauschen sich beide Seiten gerade aus – mit unterschiedlichen Vorstellungen zum Verfahren. Dies geht aus Briefen hervor, die sich Bund und Länder schicken und die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Dort will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Ländern offenbar darlegen, welche Forderungen aus ihrer Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden sollen.
Die Bundesländer – die diesjährige Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Kerstin von der Decken (CDU) sowie die Hamburger Senatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) und der Nordrhein-Westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) – bitten in einem gemeinsamen Schreiben, dass sie die Position des Ministeriums vorab zur Verfügung gestellt bekommen, dies sei „zwingend erforderlich.“
Die Stellungnahme der Länder läge seit dem 30. April vor. „Wir bitten Sie daher, den Ländern eine detaillierte Bewertung Ihres Hauses zu unserer gemeinsamen Länderstellungnahme mit hinreichendem Vorlauf vor dem 29. Mai 2024 zur Verfügung zu stellen“, heißt es weiter. Denn: „Nur auf dieser Grundlage kann der Termin zu einem guten Ergebnis führen.“ Das Schreiben ist auf den 17. Mai datiert.
Über die Ergebnisse des Treffens wollen die Länder aber keine Öffentlichkeit herstellen – sie bitten explizit darum, „dass keine Pressekonferenz im Anschluss“ stattfinden solle, denn „eine solche wünschen wir ausdrücklich nicht.“ Diese Forderung hatte es bereits mehrfach von den Ländern nach gemeinsamen Besprechungen gegeben – das Bundesgesundheitsministerium hatte jeweils aber zu einer Pressekonferenz eingeladen, an der Vertreterinnen und Vertreter der Länder teilnahmen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) antwortete am 23. Mai und erklärte, das KHVVG sei mit dem Kabinettsbeschluss im parlamentarischen Verfahren, diesen Beratungen könne das Ministerium nicht vorgreifen. „Entsprechend ist es mir zu diesem Zeitpunkt schon prozessual nicht möglich, schriftliche Zu- und Absagen zu einzelnen Fragestellungen zu formulieren“, so Lauterbach.
Der Austauschprozess zwischen Bund und Ländern sei aber sehr wichtig und solle fortgesetzt werden. Der Termin am 29. Mai diene daher als „Diskussions- und Verhandlungsplattform über das KHVVG für die relevanten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Legislative und Exekutive“. Dort solle dann auch über die „Anliegen der Länder auf der Grundlage Ihres konsensualen Papiers“ diskutiert werden.
Ob die Länder nicht für eine Pressekonferenz im Anschluss an das Treffen zur Verfügung stehen, „liegt selbstverständlich im Ermessen der Länder“. Aber: „Ich behalte mir jedoch vor, gegebenenfalls eigene Pressearbeit zu leisten“, schreibt Lauterbach.
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